Wetter. Nur besondere Menschen werden mit einem Straßennamen geehrt. Dann dürfen aber keine Flecken sein in ihrer Vita, findet Redakteur Klaus Görzel
Dass jemand im „Dritten Reich“ gelebt hat, lässt sich nun wirklich niemandem vorwerfen. Sollte es nachweislich Begeisterung für die NS-Ideologie gegeben haben, ist das auch nicht automatisch Grund für ein öffentliches Nachkarten ein Dreivierteljahrhundert danach.
Die Benennung einer Straße nach einem Menschen aber ist immer eine Auszeichnung. Und natürlich ist die Frage erlaubt, ob eine Persönlichkeit diese Ehre mit dem Wissen und der Bewertung von heute verdient.
Ein Prüfauftrag ist also genau das Richtige. Diese Nachfrage muss erlaubt sein - und womöglich der Austausch eines Straßenschildes auch.