Herdecke. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme nennt Mark-E eine Mammutaufgabe. In Herdecke gibt’s Verzögerungen.
Die vom Gesetzgeber im Dezember 2022 beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme stellen Energieversorger in Deutschland vor eine große Aufgabe. Auch Mark-E arbeite mit Hochdruck an der gesetzeskonformen Umsetzung der Energiepreisbremsen, so eine Mitteilung des Versorgers. „Insbesondere die Implementierung der dazu notwendigen IT-Lösungen ist aufwendig und in der Kürze der zur Verfügung stehenden und vorgegebenen Zeit kaum zu realisieren. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, müssen rechtliche Anforderungen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden.“ Darauf weise auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin.
Viele Energieversorgungsunternehmen schafften es daher nicht, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Auch Mark-E müsse die Fertigstellung der Umsetzung zu den Energiepreisbremsen „leicht verschieben und wird die Entlastungen an die Kunden beginnend mit dem April-Abschlag weitergeben“. Wichtig dabei: „Alle Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten.“
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Konkret bedeute dies für die Kundinnen und Kunden mit automatischer Abbuchung, dass die Abschlagszahlung für den Monat März von Mark-E wie üblich eingezogen wird. Kunden, die Ihren Strom- oder Gasabschlag selbst überweisen, sollen dies auch für den Monat März in gewohnter Höhe tun. Mit Wirkung zum 1. April werde Mark-E dann alle Entlastungsbeträge rückwirkend ab Januar berücksichtigen und entsprechend verrechnen.
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden von Mark-E werden zudem noch im März 2023 ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu den Preisbremsen erhalten. Auch unter www.mark-e.de/entlastungspakete/ hat Mark-E entsprechende Informationen zusammengestellt.