Ennepe-Ruhr. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale im Ennepe-Ruhr-Kreis informiert, was bei Vertragsabschlüssen mit Fitnessstudios zu beachten ist.
Die EN-Anlaufstelle der Verbraucherzentrale NRW informiert, was vor Vertragsabschluss in Fitnessstudios zu beachten ist.
Nach Weihnachtsessen und Silvesterfeier starten viele Menschen mit guten Vorsätzen ins neue Jahr. Ganz oben auf der Liste steht meist, mehr Sport zu treiben. Deshalb locken Fitnessstudios zum Jahresbeginn häufig mit Rabatten. Doch wichtig sind auf Dauer die regulären monatlichen Beiträge, und die bewegen sich zwischen zehn und mehr als 100 Euro. Ein Vergleich sei deshalb ratsam. Auf welche anderen Aspekte man achten sollte und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung haben, erklärt Nadine Schröer, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Witten für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden möchte, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studierende, Seniorinnen und Senioren oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenssituation kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich frühzeitig über die Fristen informieren.
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Zurzeit erhöhen viele Fitnessstudios ihre Preise, teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne Weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kundinnen und Kunden müssen also zustimmen. Wichtig zu wissen: Kundinnen und Kunden können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kundinnen und Kunden stimmen der Preiserhöhung nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jedoch nach wie vor durch eine ordentliche Kündigung beenden. Fitness-Studioverträge können zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung so abzugeben, dass sie im Nachhinein bewiesen werden kann. Das geht zum Beispiel per Post als Einschreiben mit Rückschein. Auch eine Kündigung per Mail ist zulässig.
Bei der Abgabe des Kündigungsschreibens im Fitnessstudio sollte man sich den Eingang der Kündigung quittieren lassen. Seit dem 1. Juli 2022 können viele Verträge zudem auf der Webseite des Anbieters über den sogenannten Kündigungsbutton beendet werden.