Herdecke. Das Amtsgericht muss sich mit einem Fall von Kinderpornografie beschäftigen. Sie wurde bei einem 42-jährigen Herdecker gefunden.

„Mir war nicht klar, was ich da mache.“ – Auf Mobiltelefonen eines 42-jährigen Herdeckers entdeckten Ermittler im vergangenen Jahr mehrere kinder- und jugendpornografische Bilder. Das brachte ihn jetzt auf die Anklagebank. Im Prozess schwankte er zwischen Scham und dem Bedürfnis, das Ganze als Versehen zu deklarieren. Und es flossen Tränen. Viele Tränen.

Geräte beschlagnahmt

Im Zuge von Ermittlungen in diesem Bereich geriet auch der Herdecker in den Fokus der Ermittlungen. Ende März 2021 durchsuchten Beamte die Wohnung des 42-Jährigen und wurden tatsächlich fündig. Auf zwei Handys befanden sich insgesamt zwei kinder- und sieben jugendpornografische Bilder. Die Geräte wurden beschlagnahmt und der Mann, der zuvor noch nie in Erscheinung getreten war, musste sich auf ein Verfahren einstellen. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Wetter verhandelt. Er räumte den Besitz ein und betonte: „Ich weiß gar nicht, warum ich das getan habe.“ Ihm sei nicht klar gewesen, was er da getan habe. Vielmehr habe er sich früher immer gefragt, was das für Leute seien, die so etwas täten. Über einen Chat habe er die Bilder, die er eigentlich gar nicht gewollt habe, erhalten. „Ich möchte mich dafür entschuldigen.“

Seine Version, die Fotos mehr oder weniger gegen seinen Willen bekommen zu haben, widerlegte Richter Martin Ulrich, als er den Angeklagten mit dessen eigenen Chat-Verläufen konfrontierte. Der Inhalt war für die Anwesenden im Gerichtssaal schwer verdaulich. So ging es um entsprechende Fantasien und Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten. Der Richter wurde deutlich: „Es spricht wenig dafür, dass Sie ungewollt Bilder erhalten haben. Sie haben doch nachgefragt.“ Der Herdecker schluchzte: „Aber doch nicht so jung. Es tut mir leid. Bitte.“

Über Fantasien ausgetauscht

Er hätte doch ausschließlich über Fantasien geschrieben, hätte nie etwas in die Tat umgesetzt. Kurz darauf versicherte er erneut: „Es war von mir keine Absicht. Es ist halt passiert.“ Er sei froh, dass ihn seine Frau nicht verlassen habe. „Das war ein Riesenfehler“, gab der Herdecker Familienvater zu und bettelte förmlich darum, nicht hinter Gittern zu landen.

Im Wesentlichen, so erklärte Richter Martin Ulrich schließlich, sei bei dem Angeklagten Reue erkennbar. Allerdings habe der das Letzte Wort sogar dazu genutzt, zu sagen, dass das Ganze keine Absicht gewesen sei. Und genau das sei durch die Chatverläufe widerlegt worden. Also bedauere er vermutlich vielmehr, dass er erwischt worden sei.

Der 42-jährige Herdecker wurde letztlich zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, 1000 Euro Geldbuße zugunsten des Kinderschutzbundes und zur Teilnahme an mindestens 15 Therapiesitzungen verurteilt. „Ich hoffe, dass wir uns hier im Gerichtssaal nicht wiedersehen und, dass Ihnen das eine Lehre war“, so Richter Martin Ulrich.