Wetter. Auf frischer Tat ertappte die Polizei fünf Männer, die im ehemaligen Demag-Hochhaus Kupfer stehlen wollten. Nun standen sie vor Gericht.
Nach einem Hinweis spürten Polizeibeamte im Sommer 2020 „ungebetene Gäste“ im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Demag auf. Das Quintett hatte es auf Kupfer abgesehen. Zwei von ihnen mussten sich nun vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Diebstahl.
Wegen Corona Jobs verloren
Das Auto mit auswärtigem Kennzeichen, das in der Nähe des verlassenen Gebäudes, das bereits in der Vergangenheit des Öfteren von Eindringlingen und Dieben heimgesucht wurde, stand, sorgte in der Nacht auf den 22. Juli 2020 für den Einsatz.
Investoren-Pläne
Ein Investor hat der Stadt Wetter ein Konzept für Wohnen und Einkaufen vorgelegt. Inklusive Abriss des Demag-Hochhauses. Demnach soll am Grundschötteler Berg ein neues Wohngebiet plus Lebensmittelmarkt entstehen. Genau dort, wo seit Jahren das Demag-Verwaltungsgebäude verfällt.
Polizeibeamte schauten nach, entdeckten eine offenstehende Tür, hörten dann auch schon Stimmen und trafen in einem Raum auf die fünf Männer, die augenscheinlich dabei waren, Kupfer einzusammeln und in Taschen zu verpacken. Um sie herum lag, so die Anklage, entsprechendes Werkzeug. Die Gruppe war friedlich, ließ sich widerstandslos festnehmen. „Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Ich bin schuldig. Ich erkenne meine Schuld an“, erklärte nun einer der beiden Angeklagten im Prozess. Der 46-jährige Mann aus Ratingen gab an, dass sie wegen Corona ihre Jobs verloren und kein Geld mehr besessen hätten. Sein Nebenmann auf der Anklagebank, ein 33-Jähriger aus Ratingen, bestätigte das. Sie hätten ihre Miete und andere Kosten nicht mehr aufbringen können.
Zum ersten Mal in Wetter
Die Kabel hätten bereits auf dem Boden gelegen – von wem auch immer ausgebaut. Sie hätten sie nur noch klein geschnitten. Mit dem Kupfer hätten sie später zum Schrottplatz fahren und es verkaufen wollen. Sie seien in dieser Nacht zum ersten Mal in Wetter gewesen. Wer die Idee gehabt habe, das wolle er nicht sagen. Auch wolle er dazu schweigen, woher sie gewusst hätten, dass dort etwas zu holen sei. Er war es auch, der später beteuerte: „Tut mir leid. Ich bereue das.“
Gebäude nicht „herrenlos“
Für die Verteidiger der beiden Männer war offen, ob die Kupferstücke nicht eventuell von einem Dritten dort eingelagert wurden, und sie vertraten überdies die Auffassung, dass sich alles, was sich in dem Gebäude befindet, keinem konkreten Eigentümer zuzuordnen war. Auch stand zu ihrer Überzeugung die tatsächliche Menge gar nicht fest. Sie beantragten milde Urteile. Anklage und Gericht sahen das Ganze etwas anders. Das Gebäude habe sich nicht im Alleineigentum der Angeklagten befunden, sei nicht „herrenlos“, werde vielmehr regelmäßig überprüft. Daher habe der Eigentümer den Gewahrsam, so Richter Niklas Wille. Auch war er davon überzeugt, dass die Kabel dort nicht von jemand anderem gelagert worden seien. Und da sich die Männer davon eine regelmäßige Einnahmequelle versprochen hätten, sei von Gewerbsmäßigkeit auszugehen.
Bewährungs- und Geldstrafe
„Sie wollten davon ihren Lebensunterhalt bestreiten.“ Für den jüngeren Angeklagten, der 13 Voreintragungen im Strafregister mitbrachte, endete der Fall mit fünf Monaten Haft auf Bewährung, und sein „Mitstreiter“, der zwar lediglich eine Vorstrafe hatte, dafür aber unter laufender Bewährung stand, erhielt 120 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe.