Wetter/Hagen. Anklage wegen Vergewaltigung: 2017 soll ein Mann eine Frau in Wetter zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. 28-Jähriger weist Vorwürfe zurück.

Brutal und rücksichtslos soll ein 28-jähriger Mann eine Bekannte Ende 2017 in Wetter vergewaltigt haben. Jetzt begann sein Verfahren vor dem Hagener Landgericht. Er beteuerte seine Unschuld und betonte, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Dazu präsentierte er Chatverläufe, die ihn entlasten sollen. Und die junge Frau zog ihre Strafanzeige offenbar zurück.

Der Vorwurf gegen den 28-Jährigen, der damals in Wetter lebte, ist gravierend. Am Morgen des 20. Dezember 2017 soll er die Frau in seiner Wohnung zum Verkehr gezwungen haben – trotz ihrer Hilferufe. Das erklärte sie zumindest, als sie einige Stunden später auf der Polizeiwache erschien, um Anzeige zu erstatten. Eine Ärztin dokumentierte bei der folgenden Untersuchung zwei Risse an entsprechender Stelle und einen Bluterguss an der Hüfte der Frau, die auf sie einen „sehr betroffenen“ Eindruck machte.

Ein ganz anderes Bild zeichnete der Angeklagte nun zu Beginn seines Prozesses vor der Ersten Großen Strafkammer des Hagener Landgerichts. Er habe die junge Frau bei einer Geburtstagsfeier seiner Freundin kennengelernt. Sie hätten sich mehrfach in Wetter getroffen – draußen und bei ihm.

In seiner Wohnung seien sie sich stets nahegekommen. „Immer, wenn sie bei mir war, haben wir gekuschelt und geknutscht.“ Er habe auf Verkehr gehofft, sie habe erst nicht gewollt. „Beim letzten Mal hat sie mich gelassen.“ Danach habe sie geäußert, dass sie heiraten sollten. Das habe er nicht gewollt und ihr gesagt, dass er zu jung sei. Nach dem Sex habe er sie zur Bushaltestelle gebracht. Dort hätten sie sich geküsst und er habe ihr zugesagt, ihr eine Pyjama-Hose zu kaufen, die ihr an ihm so gut gefallen habe.

Handy-Nachrichten vorgelegt

Später habe er einen Anruf von einer Frau erhalten, die sich als ihre Mutter ausgegeben habe. Die habe gesagt: „Heirat oder Polizei.“ Zudem habe er festgestellt, dass eine Tasche aus seiner Wohnung fehlte. Zusätzlich verwies er auf seinen früheren Mitbewohner, der an dem Morgen nebenan geschlafen habe.

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Parallel zur Einlassung übergab er dem Gericht mehrere Screenshots mit Whats-App-Nachrichten, die ihm das mögliche Opfer an dem fraglichen Tag im Dezember 2017 und danach geschickt haben soll. Darin soll sie angekündigt haben, die Anzeige zurückzuziehen und später auch erklärt haben, genau das getan zu haben. Sie bereue zutiefst, was sie ihm angetan habe, soll sie in einer Nachricht geäußert haben und ihn an anderer Stelle gebeten haben, keine Anzeige zu erstatten, weil sie etwas geklaut habe. Am 1. Januar 2018 kommentierte sie, falls es sich bei der Verfasserin tatsächlich um die Hauptzeugin handeln sollte, einen Whats-App-Status des Angeklagten mit „Wunderschön“. Auch soll sie ihn um ein Treffen gebeten haben.

Am 28. Dezember 2017 erschien sie bei der Polizei, um offenbar ihre Strafanzeige tatsächlich zurückzunehmen. Eine Beamtin, die sie auch schon bei der Aufnahme der Anzeige sah, hakte nach. Daraufhin gab die Frau offenbar an, nicht mehr essen und schlafen zu können. Bevor die erfahrene Polizistin klären konnte, ob die Rücknahme von außen beeinflusst sein könnte, verschwand die weinende Zeugin.

Unter anderem mit der Aussage der jungen Frau soll das Verfahren Mitte August fortgesetzt werden.