Ennepe-Ruhr. Termine hält man ein oder sagt sie ab – was im Privatbereich selbstverständlich ist, scheint bei den Impfungen noch nicht durchgedrungen zu sein.

Mit der Möglichkeit, dass sich nun auch Menschen aus der Priorisierungsgruppe 3 Termine zum Impfen geben lassen können, wird der Andrang auf die begehrte Spritze größer. Seitdem auch Hausärzte in die Impfungen eingestiegen sind, versuchen viele Impfberechtigte, sich ihre Immunisierung dort zu holen, obwohl sie bereits einen Termin im Impfzentrum haben. Das wiederum führt oft dazu, dass bereits bestehende Termine im Impfzentrum nicht wahrgenommen, aber auch nicht abgesagt werden.

Termin absagen

Einen Impftermin über die Internetseite der KVWL zu beantragen, ist bei dem Andrang meist schon schwierig, aber besagten Termin abzusagen, scheint für viele schwieriger. Die KVWL hat dafür einen eigenen Button eingerichtet. Dazu müssen sich die Termininhaber auf der Internetseite des Terminservices anmelden. Der Benutzername ist die dort für die Benachrichtigung bereits angegebene E-Mail-Adresse mit dem vom Nutzer vergebenen Passwort. Wer angemeldet ist, findet einen Button „Termin verwalten“. Darüber ist es möglich, bereits vereinbarte Termine abzusagen oder zu verschieben. Aber nur für diejenigen, die einen Zugangscode besitzen, also online den Termin vereinbart haben.

Drive-In

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Für Verwirrung hatte auch die Meldung gesorgt, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis seinen Impf-Drive-In erstmal für zwei Wochen schließt. Hintergrund ist, dass nach dem Verbrauch der Sonderkontingente zunächst weniger Impfdosen zur Verfügung stehen. „Während wir im April im Impfzentrum und im ,Drive- In’ bis zu 1.300 Erstimpfungen am Tag durchführen konnten, werden es jetzt nur noch 320 sein“, berichtet Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams, mit Blick auf die Liefermengen. Dazu kommen natürlich noch die Zweitimpfungen. Beides sei aber in Ennepetal zu schaffen. Menschen, die jedoch bereits einen Termin für das besagte Drive-In in Schwelm haben, können diesen auch dort wahrnehmen, erklärt Kreissprecher Ingo Niemann.

Impfabstand

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am Montag angekündigt, dass der seinerzeit vorgeschriebene Impfabstand von zwölf Wochen zwischen der ersten und zweiten Spritze aufgehoben werde. Der Kreis hat dazu bereits Stellung bezogen. „Im Zusammenhang mit der Astra-Aktion über Ostern wurden fast 9.000 Folgetermine vergeben. Die Kreisverwaltung kann die für die Verkürzung notwendigen Umbuchungen personell nicht leisten. Wegen der flexibleren Vorgaben für den Zeitraum zwischen Erst- und Zweitimpfung müssten sich diejenigen, die dies nutzen wollen, an ihren Hausarzt wenden und den Termin im Impfzentrum bitte absagen“, heißt es dazu aus dem Kreishaus. Die für das Impfzentrum vereinbarten Termine können in diesen Fällen über das Buchungsportal Terminland (https://www.terminland.de/) oder per Mail mit Namen und Datum des Termins (schutzimpfung@en-kreis.de) abgesagt werden.

Termin vereinbaren

Doch an wen müssen sich denn eigentlich diejenigen wenden, die Impfberechtigt sind, aber noch keinen Termin haben – den EN-Kreis oder KVWL? Auch das ist geregelt: Der Impferlass des NRW Gesundheitsministeriums verweist nahezu alle aktuell Impfberechtigten auf das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung. Zu dieser Gruppe gehören Bürger bis Jahrgang 1951, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie schwer chronisch Kranke und Eltern von schwer chronisch kranken Minderjährigen, die nicht geimpft werden können. Auch für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogeriemärkten und an weiterführenden Schulen, der Justiz und der Steuerfahndung ist die KVWL Ansprechpartner. Beschäftigte aus Bereichen, die länger impfberechtigt sind, können sich an die Kreisverwaltung wenden, beispielsweise Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen und -diensten und des Rettungsdienstes.