Wetter/Herdecke. Land weitet die Schutzmaßnahmen aus, nachdem das Gericht, die bestehenden Gesetze gekippt hat. Auswirkungen auch für Wetter und Herdecke.

Das Urteil kam überraschend. Das Oberverwaltungsgericht hat am Montagvormittag kurzfristig die Kundenbegrenzungen und Terminregelungen im Einzelhandel gekippt. Die Begründung: Die Regelungen seien mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.

Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Geschäfte in Wetter und Herdecke. Direkt nach dem Urteil lautete die spontane Reaktion beispielsweise von Anika Fricke vom Modeladen Adelweiss: „Hurra! Das ist super. Wir freuen uns und ich werde gleich ein Schild nach draußen stellen, dass die Kunden alle ohne Termin reinkommen können. Wir haben Platz“, meinte sie. Und fügt aber kurz darauf hinzu: „Wer weiß, was die Konferenz heute ergibt. Vielleicht müssen wir ja Mittwoch schon wieder zu machen. Dann nehmen wir die Entscheidung doch jetzt noch dankend mit“, so Fricke. Doch so wirklich zufriedenstellen ist die Situation für sie nicht. Sie wünscht sich mehr Klarheit. „Ich müsste jetzt eigentlich Ware bestellen, aber ich habe keine Ahnung, ob ich weiter öffnen kann oder es wieder in den Lockdown geht“, erläutert sie.

Ohne Zettel in den Laden

„Dann lassen wir die Kundschaft mal ohne Zettel rein“, freut sich Ramona Kloos von Mode Cruse über die überraschende Erleichterung beim Zutritt. Sie ist Geschäftsführerin von Cruse mit Sitz in Arnsberg und einer Filiale unter anderem in Wetter. Sie hat von dem Urteil schon gehört „und will es nicht übertreiben“. Dass beim Shoppen die Anmeldung entfällt, heißt nicht, dass das Modehaus alle Möglichkeiten des Urteils nutzen will. „Auf Distanz bleiben“ sollen die Kunden schon, sagt Ramona Kloos. Auf 20 Quadratmeter Ladenfläche rechnet sie einen Kunden oder eine Kundin in dem auf zwei Etagen verteilten Geschäft an der Kaiserstraße.

Bei Buchhandlungen ist die Terminpflicht vorher schon entfallen. Das war eine der vom OVG Münster beanstandeten Ungleichheiten. Bleibt der Wegfall der Kundenbegrenzung pro Quadratmeter. Die Bücherstube Draht hätte auch so schon in den letzten Tagen mehr Kunden gleichzeitig Einlass gewähren können. Von der Quadratmeterzahl her wären in der Buchhandlung an der unteren Bismarckstraße acht Käuferinnen und Käufer zulässig gewesen. Die Bücherstube hat bei fünf Schluss gemacht – und dabei soll es jetzt trotz der überraschenden Freigabe bleiben. Keine Beschränkung mehr?, fragt Inhaber Günter Draht und findet diese Regelung „gar nicht gut“.

Nicht provozieren

Die Vorgaben in seinem Geschäft sollen bleiben und sogar leicht verschärft werden: Ohne Maske, wenn auch mit Attest, soll niemand mehr Zutritt haben. Beim einmaligen Versuch in der Vorwoche wird es bleiben. „Man muss nicht provozieren“, sagt Günter Draht. Einkaufen solle bei ihm eine Sache des Wohlfühlens bleiben. Höchstens fünf Kaufinteressenten auf einmal und keiner mehr – „das wird auch von den Kunden akzeptiert“, berichtet der Buchhändler.

Freiwillig mehr tun als vorgeschrieben, so lautet seine Devise. Das erklärt sich für ihn auch dadurch, dass in der Politik „einige Flüchtigkeitsfehler“ gemacht worden seien in den letzten Monaten beim Impfen wie bei den Selbsttests.

Korrektur des Landes

Und eben diese Flüchtigkeitsfehler wurden bereits am Montagnachmittag wieder einmal korrigiert. Denn das Land NRW setzte die gerade vom OVG aufgehobenen Beschränkungen wieder in Kraft. Und nicht nur das: Sie verschärfte die Regeln sogar noch. Auch Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen ab sofort nur noch mit Terminvereinbarung („Click & Meet“) öffnen und maximal einen Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ins Geschäft lassen.