Wetter. Flexibilität gefragt: Für das Kindergartenjahr 2021/22 hat die Stadt Wetter Gruppen eingeteilt. Und kann fast jedem Kind einen Platz anbieten.
Welches Mädchen kann in welchen Kindergarten, welcher Junge bekommt einen Platz in welcher Kindertagesstätte? Die Stadt Wetter hat nun ihre Überlegungen und Aufteilungen für 2021/22 vorgelegt, Im Jugendhilfeausschuss am 25. Februar soll die Politik über die Gruppenkonstellationen (auch in der Tagespflege) beraten.
Zur Auflistung vom städtischen Fachdienst Jugend gehört auch stets ein Überblick zum Angebot der einzelnen Einrichtungen. Wobei das aufgrund der verschiedenen Altersgruppen und der unterschiedlichen Betreuungsstunden (25, 35 oder 45) eine bemerkenswerte Summe an Zahlen mit sich bringt.
Also zum Grundsätzlichen: Die Stadt Wetter hat bei ihrer Auswertung einen Betreuungsbedarf (inklusive Wartelisten-, Bestands- und Flüchtlingskinder) für 715 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, für 148 Zwei- und Dreijährige sowie einen Bedarf von 60 Plätzen für Kinder unter zwei Jahren ermittelt. Die Verteilung erfolge natürlich in Abstimmung mit den Trägern. „Die Belegung der Kindertageseinrichtungen ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Ausschussvorlage.
Im Kindergartenjahr 2021/22 stehen demnach in Wetter 685 Plätze für Drei- bis Sechsjährige zur Verfügung. Bezogen auf 736 Kinder dieser Altersgruppe im Stadtgebiet, liege die Versorgungsquote bei 93 Prozent, unter Hinzurechnung der Plätze in Spielgruppen steige diese auf 97,15 %.
Für Mädchen und Jungen im Alter unter drei Jahren soll es in den hiesigen Einrichtungen 188 Betreuungen geben, in der Kindertagespflege 60. Insgesamt stehen somit 248 Plätze in 2021/2022 zur Verfügung. Das entspricht einer Versorgungsquote von 39,37 Prozent (bezogen auf 630 Kinder unter drei Jahren im Stadtgebiet).
Dazu der Hinweis, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen auch künftig durch die Förderung in Spielgruppen unterstützt werden soll. „Ziel bleibt es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so bald wie möglich in einer Regeleinrichtung betreut werden sollen“, heißt es in der von Susanne Auschner (Fachdienstleiterin Jugend) unterzeichneten Vorlage. Aktuell soll diesen Kindern möglichst ab dem vorletzten Jahr vor der Einschulung ein Platz in einer Kita angeboten werden. Für jüngere Kinder aus geflüchteten Familien soll es eine Förderung vorrangig in den Spielgruppen in den Stadtteilen Alt-Wetter, Grundschöttel und Wengern geben. Im Einzelfall werde auch für jüngere Flüchtlingskinder ein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt.
15 Kitas im Stadtgebiet
Zudem lohnt der Blick auf die verschiedenen Träger und auf insgesamt 15 Institutionen als eine Art Bestandsaufnahme für das anstehende Kindergartenjahr. Der Trägerverein Soziale Einrichtungen (TSE) verantwortet in Wetter sieben Anlaufstellen für den Nachwuchs. Mit 120 Plätzen ist die Kita Tausendfüßler die größte in ganz Wetter, es folgt die „Pusteblume“ in Volmarstein mit 95 Plätzen.
Einzelne Plätze lassen sich noch umwandeln
Bis Dezember 2020 fanden eine Trägerkonferenz sowie einzelne Gespräche mit den Vertretern zur Gruppenkonstellation statt, schreibt die Stadt Wetter.Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurden im Übrigen die Vorstellungen der Träger zur Gruppenkonstellation schriftlich erfragt und erfasst.Die Aufnahmemitteilungen wurden am 14. Januar von den Einrichtungen verschickt, so der städtische Fachdienst Jugend.Bis zur Frist für die Landesmittelanforderung Mitte März können weitere Plätze für Kinder der verschiedenen Altersgruppen umgewandelt oder zusätzlich bereitgestellt werden.
Das Harkorthaus mit 35 Mädchen und Jungen dagegen gilt als kleinste Einrichtung des TSE, im Stadtgebiet nur noch unterboten vom evangelischen Kindergarten Esborn mit 33 Plätzen. Im Mittelfeld befinden sich Kitas wie jene der AWO in Wengern (80) oder am Schmandbruch (40) sowie der katholische Kindergarten St. Gerwin in Grundschöttel (45 Plätze).
Die Frage des Rechtsanspruchs
Die Stadt Wetter hat diese jährliche Bedarfsabfrage fortlaufend weiterzuführen. Für Eltern wichtig: Sie müssen bis spätestens sechs Monate vor ihrem Betreuungsbedarf diesen beim Fachdienst Jugend angezeigt haben. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz für Tochter und/oder Sohn könne nur geltend gemacht werden, wenn der Bedarf der städtischen Abteilung entsprechend gemeldet wurde. Diese wiederum habe bei der Bedarfsabfrage alle Eltern kontaktiert, die neuerdings Kinder anmelden wollen.
All das geschehe auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes. Dieses beinhalte auch eine gewisse Flexibilität, um gegebenenfalls einen Rechtsanspruch zu sichern. Somit können die Verantwortlichen Gruppen bei freien Plätzen auffüllen. Mädchen oder Jungen eines hereinwachsenden Jahrgangs können beispielsweise zur nächsten Altersgruppe zugewiesen werden. Zudem vereinbare die Stadt mit den Trägern, Kinder im Bedarfsfall und nach Ansprache zusätzlich aufzunehmen.