Wetter/Soest. Der inzwischen 19-Jährige, der im Juli seinen Onkel erstochen habe soll, muss nicht in der Psychiatrie bleiben, entschied das Gericht.

Ein 19-Jähriger, der im Wahn seinen Onkel mit einem Küchenmesser erstochen hat, muss bis auf Weiteres nicht mehr in eine geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht Arnsberg ordnete in seinem Urteil am Dienstag zwar eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, setzte diese Maßnahme jedoch zur Bewährung aus, wie das Gericht mitteilte.

Der junge Mann, der die Tat nach Überzeugung des Gerichts in Folge von Wahnvorstellungen und damit im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt hatte, habe sich bisher auf die Therapieangebote eingelassen und habe eine gute Prognose. Sofern er sich an die Auflagen halte, die unter anderem eine Fortsetzung der Therapie umfassen, muss er nicht - wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - in eine Einrichtung des Maßregelvollzugs.

Der zum Tatzeitpunkt im Juli 2020 noch 18-jährige Deutsche hatte im Haus seiner Großeltern in Soest mit einem Küchenmesser seinen Onkel aus Wetter getötet und seinen Großvater verletzt. Der 45-Jährige wollte seinen unter Verfolgungswahn leidenden Neffen aufhalten, als er mit der 15 Zentimeter langen Klinge das Haus verlassen wollte.

Der junge Mann hatte laut Gericht bereits vor der Tat psychische Auffälligkeiten gezeigt und sollte im großelterlichen Haus zur Ruhe kommen. Doch stattdessen spitzten sich am Tattag seine Wahnvorstellungen zu. Weil er sich bedroht sah, habe er nur weg gewollt, gab er im Gerichtsprozess an. Als sich ihm sein Onkel und sein Großvater in den Weg stellten, stach er zu. Der Onkel starb nach zwei wuchtigen Stichen in den Oberkörper. Der Großvater erlitt eine schwere Handverletzung. Seit der Tat war der junge Mann, in einer Psychiatrie untergebracht, kann diese aber nun verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.