Ennepe-Ruhr/Hagen. Herausfordernde Zeiten für die Innenstädte und den Einzelhandel: Die SIHK fordert Planungen für Öffnungsperspektiven nach dem harten Lockdown.
Zu den Geschäftsschließungen an diesem Mittwoch bis voraussichtlich bis zum 10. Januar hat sich auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (auch für Wetter und Herdecke zuständig) positioniert. Die SIHK fordert die Politik auf, schon heute Planungen für verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven nach dem Lockdown zu machen und schnelle Unterstützungsmaßnahmen während des Schließungszeitraums auf den Weg zu bringen.
„Die finanziellen Polster vieler Einzelhändler und anderer kleiner Unternehmen sind aufgebraucht. Die Umsatzzahlen liegen weit hinter den Zahlen des Vorjahres zurück. Es muss alles getan werden, das Insolvenzrisiko für Händler, Gastronomen, Hotels und anderen durch die mögliche Schließung zu senken. Deshalb begrüßen wir die in Aussicht gestellte Ausweitung der finanziellen Hilfen des Bundes“, sagt SIHK-Präsident Ralf Stoffels und ergänzt: „Aber die Grundlagen für die Hilfen sollten nicht anders als die für die bereits von Schließung betroffenen Unternehmen sein. Gleichzeitig muss für alle von Schließungen Betroffenen zeitnah klar sein, wann sie wieder öffnen können und was sie dafür erfüllen müssen. Fristen von zwei bis drei Tagen sind weder sinnvoll noch umsetzbar.“
Die zu erwartende Schließungszeit von Handel und Gastronomie kann und sollte für den Ausbau der Digitalisierung genutzt werden. Auch bereits bestehende Maßnahmen im Gesundheitsschutz können weiter aufgerüstet werden. Dafür sind Gelder und Angebote notwendig, die die Einzelhändler und die Gastronomen gezielt unterstützen. „Je niederschwelliger desto besser. Vor allem müssen die Förderprogramme und Gelder schnell zu den Händlern und Gastronomen kommen. So können sie die Chance nutzen, digitalisierter in die Öffnungsphase starten“, so Stoffels.
Hilfen und Kontakt
Zudem weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen darauf hin, dass die außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgrund der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert wird. Mit der Dezember-Hilfe sollen die von den Schließungen betroffenen Unternehmen auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen erhalten. Die Antragstellung werde aktuell vorbereitet, hieß es kürzlich. Mit der Überbrückungshilfe II und der November-Hilfe laufen derzeit zudem zwei weitere Hilfsprogramme mit denen Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige unterstützt werden.
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Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in NRW bereits mehr als 13.000 Anträge auf Überbrückungshilfe II und 7.700 Anträge auf November-Hilfe gestellt Stand 4. Dezember). Die Auszahlungen seien angelaufen. „Mit der Überbrückungshilfe III sind zudem schon erweiterte Hilfen für das erste Halbjahr 2021 angekündigt. Das gibt den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit für die nächsten Monate. Um tatsächlich als Unterstützung wahrgenommen zu werden, ist es aber mindestens genauso wichtig, dass die Hilfen auch schnell bei den Unternehmen ankommen“, so Dr. Fabian Schleithoff, Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung bei der SIHK zu Hagen.
Die SIHK informiert auf ihrer Homepage tagesaktuell über finanzielle Hilfen und aktuelle Bestimmungen (www.sihk.de/corona) und steht mit ihrer Krisen-Hotline (02331 390-333) für Fragen zur Verfügung. „Viele Unternehmen nehmen die Antragsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für die verschiedenen Hilfsprogramme als sehr komplex wahr. Das liegt auch daran, dass sich die einzelnen Förderprogramme an unterschiedliche Zielgruppen richten. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Förderprogramme informieren, um keine Antragsfristen zu verpassen. Mit der Krisen-Hotline und den Informationen auf unserer Homepage unterstützen wir dabei“, so Dr. Schleithoff.