Wetter. Nach einer Messerattacke auf einen Polizisten in Wetter geht es nun um die Unterbringung eines 58-Jährigen. Nicht zum ersten Mal für ihn.

Ein vermeintlich harmloser Einsatz wegen einer Ruhestörung entwickelte sich für zwei Polizeibeamte in Wetter offenbar zum Kampf um Leben und Tod. Hinter einer Tür soll sie ein 58-jähriger Wetteraner mit zwei Messern erwartet haben – in der Absicht, zu töten. Nun begann das Verfahren vor dem Hagener Landgericht. Der psychisch kranke und mutmaßlich schuldunfähige Mann soll in der Psychiatrie untergebracht werden.

Es war bereits das zweite Mal in der Nacht auf den 16. Mai, dass der Polizeibeamte und seine Kollegin zur Adresse des 58-Jährigen fuhren, um für Ruhe zu sorgen. Was dann augenscheinlich geschah, dürften beide niemals vergessen können. Der Wetteraner, so steht es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, öffnete nicht, reagierte weder auf Klingeln noch auf Klopfen. Vielmehr war ein anhaltender Alarm-Ton aus seiner Wohnung zu hören. Nach einer entsprechenden Androhung trat der Beamte die Tür ein und sah sich dem Beschuldigten gegenüber, der in jeder Hand ein Fleischermesser mit jeweils etwa 20 Zentimeter Klingenlänge hielt. Mit den Messern versuchte er, in Richtung Oberkörper und Kopf des Polizisten zu stechen. Der brachte den Wetteraner zu Boden, und seiner Kollegin gelang es, eine Hand des Angreifers am Boden zu fixieren. Mit der anderen Hand versuchte der 58-Jährige aber weiter, auf das Opfer einzustechen. Dem Beamten blieb letztendlich nichts anderes übrig, als ihn mit einem Schuss ins Bein außer Gefecht zu setzen. Nur dadurch, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, kam es nicht zur Tötung des betroffenen Polizisten.

Schwere psychische Erkrankung

Der beschuldigte Wetteraner leidet offenbar unter einer schweren psychischen Erkrankung und Wahnvorstellungen. Bereits in den 90er-Jahren wurde er für mehrere Jahre in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. In dem Verfahren vor dem Hagener Schwurgericht geht es nun um eine erneute Unterbringung, da er laut Antragsschrift eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Zu Prozessbeginn betonte der Rechtsanwalt des Wetteraners: „Wenn es nach mir geht, sagt er heute nichts.“ Dabei rechnete er aber offenbar nicht mit seinem Mandanten. Dem war es wichtig, zumindest an der Stelle schon einmal seine Unschuld zu betonen. „Ich habe in Notwehr gehandelt“, versicherte der 58-Jährige und fügte hinzu, dass die Beamten ja auch zu „ziviler Zeit“ und nicht mitten in der Nacht bei ihm hätten klingeln können. Aber das habe er ja auch schon in einem Brief an das Gericht erklärt.

Am 30. November soll das Verfahren fortgesetzt werden – unter Umständen mit einer Einlassung des Beschuldigten und mit der Vernehmung erster Zeugen.