Herdecke. Ein E-Bike-Fahrer ist am späten Dienstagabend bei einem Unfall auf der B54 ums Leben gekommen. Was erste Erkenntnisse der Polizei ergeben haben.

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Wittbräucker Straße (B54) zwischen Herdecke und Dortmund ist am Dienstagabend ein 67-jähriger E-Bike-Fahrer aus Herdecke von einem Auto erfasst worden und ums Leben gekommen.

Auf der Wittbräucker Straße in Herdecke kam es zu einem tödlichen Verkehrsunfall unter der Beteiligung eines E-Bike-Fahrers. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Auf der Wittbräucker Straße in Herdecke kam es zu einem tödlichen Verkehrsunfall unter der Beteiligung eines E-Bike-Fahrers. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. © Alex Talash

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wollte der E-Bike-Fahrer gegen 22.40 Uhr nach einem Besuch des Landhotels Bonsmanns Hof vom Parkplatz aus die Straßenseite wechseln. Dabei wurde der Radfahrer von einem VW Passat, der auf der Wittbräucker Straße in Richtung Dortmund unterwegs war, erfasst und zu Boden geschleudert. Andere Verkehrsteilnehmer, die dem Pkw folgten oder im Gegenverkehr den Unfall gesehen haben, leisteten Erste-Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.

Radfahrer nicht zu erkennen

Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch den Notarzt verstarb der Radfahrer noch am Unfallort. Der Autofahrer, ein 28-Jähriger aus Hagen, und die beiden Insassen erlitten bei dem Unfall einen Schock. Die B54 war zwischen Herdecke und Dortmund für etwa zweieinhalb Stunden gesperrt.

Die Ermittlungen der Polizei zu den genauen Unfallumständen dauern an. „Wir haben Erkenntnisse, die aber noch überprüft werden, dass der Radfahrer weder von seiner Kleidung noch vom Rad her durch eine Beleuchtung erkennbar war. Auch auf der Straße, dort gilt Tempo 70, gibt es in diesem Abschnitt keine Beleuchtung. Von daher war es für den Autofahrer vermutlich fast unmöglich, schnell zu reagieren“, so Sonja Wever, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr, am Mittwochmorgen im Gespräch mit dieser Zeitung.

Nun müsse geklärt werden, ob die Beleuchtung an dem E-Bike eingeschaltet gewesen sei oder nicht. „Grundsätzlich muss jedes Fahrrad eine Beleuchtung haben, und E-Bikes haben meiner Kenntnis nach eine Beleuchtung, die sich wie bei Pkws an- und ausschaltet. Aber im Querverkehr nutzt das auch nichts. Es spricht alles dafür, dass der Radfahrer die Fahrbahn überqueren wollte; in welche Richtung er dann weiterfahren wollte, wissen wir nicht. Er soll sich jedenfalls zuvor im Restaurant von einer Gruppe verabschiedet haben“, so Sonja Wever weiter.

Reanimation durch Ersthelfer

Aus Sicht des Autofahrers sei der E-Bike-Fahrer von rechts gekommen. „Selbst wenn der nur mit einem Rad auf der Fahrbahn war, hätte er keine Chance gehabt“, so ihre Einschätzung. Weiterhin werde auch untersucht, ob sich Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit des Pkw ziehen lassen. Sonja Wever: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Unfallverursachung beim Radfahrer.“ Von daher erwarte den Pkw-Fahrer außer dem, was er erlebt habe, nichts. Wichtig zu erwähnen sei ihr, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich sogar um die ersten Reanimationsmaßnahmen gekümmert hätten, auch wenn diese letztlich keinen Erfolg hatten. Sonja Wever: „Man ist zwar dazu verpflichtet, aber dass man sich in solch einer Situation daran traut, ist keineswegs selbstverständlich.“