Wetter. Der Wodka kam erst auf den Schreck nach dem Unfall, beteuert der Angeklagte. Warum auch das Gericht in Wetter von einem „Nachtrunk“ ausgeht.
Nach einem gefährlichen Unfall auf der A1 in Wetter beteuerte der Verursacher, erst danach und auf den Schock zur Wodkaflasche gegriffen zu haben. Was anfangs auch durchaus wie eine Schutzbehauptung klingen konnte, bescherte dem 21-jährigen Angeklagten aus Siegburg nun tatsächlich einen Freispruch.
Rückblende: In der Nacht auf den 26. Dezember kam es auf dem Beschleunigungsstreifen auf der A1 im Bereich der Anschlussstelle Volmarstein zu dem spektakulären Unfall, bei dem glücklicherweise niemand verletzt wurde. Der junge Mann aus Siegburg verlor die Kontrolle über seinen VW Golf, der sich daraufhin überschlug und auf dem Dach liegenblieb. Der Fahrer und seine beiden Mitinsassen konnten aus dem Pkw kriechen und gezogen werden. Die Polizei wurde verständigt, und ein Beamter registrierte schließlich die Alkoholfahne des 21-Jährigen. Ein Test bescheinigte dem Unfallfahrer zwei Stunden später rund 0,7 Promille. Diese Alkoholisierung, so der Verdacht, sollte den Unfall herbeigeführt haben.
Anfang Juni begann der Prozess gegen den 21-Jährigen vor dem hiesigen Amtsgericht. Ihm wurde Straßenverkehrsgefährdung zur Last gelegt (wir berichteten). Er beteuerte jedoch, ein Plastikteil auf der Fahrbahn sei Grund für das Unfallgeschehen gewesen. Er sei gegen den schwarzen Gegenstand, der später von einem der Beifahrer als Fuß einer Baustellenbake deklariert wurde, gefahren, sei ins Schleudern geraten und habe sich nur deshalb mit seinem Auto überschlagen. Später habe er völlig schockiert am Straßenrand gestanden und auf das Eintreffen der Polizei gewartet. Er habe sein Handy aus dem Wagen geholt und dabei zufällig die unberührte Flasche Wodka gesehen, die als Mitbringsel für eine Party gedacht gewesen sei. Auf den Schrecken habe er dann die Flasche angesetzt. „Mehrere kräftige Schlücke habe ich auf jeden Fall genommen.“ Als die Polizei gekommen sei, habe er die Flasche ins Gebüsch geworfen. „Warum weiß ich selbst nicht. Ich stand unter Schock.“ Und immer wieder betonte er: „Vor der Fahrt habe ich nichts getrunken.“ Die beiden Mitinsassen bestätigten diese Version. Einer von ihnen erklärte: „Er hatte Angst um uns. Was er getrunken hat, weiß ich nicht. Aber er hat viel getrunken.“
Gutachten bestätigt Version
Zwei weitere Verhandlungstage folgten dieser Einlassung. Das Gericht hörte Zeugen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten, die in der Nacht in einem zweiten Auto saßen und den Unfall beobachteten. Sie bestätigten die Schilderung des 21-Jährigen ebenfalls und erklärten, dass mehrere von ihnen einen Führerschein besäßen und der Angeklagte somit gar nicht hätte fahren müssen. Auch betonte ein Zeuge, dass er niemals zugelassen hätte, dass sein Bruder im Auto des jungen Siegburgers gesessen hätte, wenn der alkoholisiert gewesen wäre.
Darüber hinaus wurde ein Gutachten zur Frage eingeholt, ob der behauptete Nachtrunk möglich sein könnte. Tatsächlich war der besagte Nachtrunk aus Sicht des Sachverständigen nicht zu widerlegen. Aus diesen Gründen wurde der 21-Jährige letztlich freigesprochen.