Wetter. Mit Vollgas raste ein Autofahrer in eine Radarfalle. Der mutmaßliche Fahrer besitzt keinen Führerschein. Nun stand er vor Gericht.

Mit Vollgas tappte ein Autofahrer auf der A1 im Bereich Wetter in eine Radarfalle. Im Zuge der folgenden Ermittlungen geriet ein 38-Jähriger aus Hagen in Verdacht, in dem Moment hinter dem Steuer gesessen zu haben. Schlecht für ihn, da er keinen Führerschein besaß. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kam ihn nun vor dem hiesigen Amtsgericht teuer zu stehen.

Am 2. April vergangenen Jahres blitzte es, wie so oft, auf der A1 in Wetter. Die Behörden ermittelten daraufhin die Halterin des Wagens und die teilte schriftlich mit, dass es sich bei dem Fahrer um ihren Sohn, den 38-jährigen Hagener, handelte. Infolgedessen erhielt der kurz darauf einen Strafbefehl, wurde zu 40 Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe verurteilt. Wobei von einer geständigen Einlassung ausgegangen wurde. Doch er legte dagegen Einspruch ein.

Nun befasste sich das hiesige Amtsgericht mit seinem Fall. Doch er wollte sich nicht zu dem Vorwurf äußern. Sein Verteidiger deutete lediglich an, dass auch der Bruder seines Mandanten als Fahrer in Betracht kommen könne. Doch offiziell behaupten wollte er das nicht.

Dem Schweigen folgte ein rechtsmedizinisches Gutachten. Dafür fertigte der Sachverständige im Gerichtssaal ein Foto vom Angeklagten aus einer ähnlichen Perspektive an und verglich es mit der Radar-Bild. Dabei fand der Experte 25 Übereinstimmungen – unter anderem, was Augenbrauen, Nase, Lippen und Kinnpartie betraf. Sein Fazit: „Die Identität ist höchstwahrscheinlich.“ Sofern es nicht einen nahen Blutsverwandten mit großer Ähnlichkeit gebe.

Richter Christoph Labenski hakte daraufhin nach, ob es unter den Umständen vielleicht doch noch eine Einlassung geben solle. Die Antwort des Verteidigers ließ tief blicken: „In dieser Instanz nicht.“

Nach der Angabe der Mutter des Angeklagten und angesichts des Ergebnisses des Sachverständigen ging die Anklagevertreterin davon aus, dass es sich bei dem Fahrer um den 38-Jährigen handelte. Aus ihrer Sicht sprach für ihn, dass die Tat bereits länger zurück lag. Strafschärfend musste sich zu ihrer Überzeugung auswirken, dass der Hagener bereits einschlägig in Erscheinung getreten war. Zudem konnte kein Geständnis mildernd berücksichtigt werden. Sie beantragte nun 50 Tagessätze à 30 Euro. Der Anwalt beschränkte sein Plädoyer auf einen Satz: „Ich fasse mich heute kurz und beantrage, den Angeklagten freizusprechen.“

Richter Christoph Labenski hatte ebenfalls keine Zweifel an der Fahrereigenschaft des 38-Jährigen. „Wir haben hier ein Gutachten, das ist extrem eindeutig“, betonte er und fügte hinzu, dass die Angabe der Mutter hinzukomme. Für den Mann, der bis zum bitteren Ende schwieg, endete das Ganze mit 80 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe. Vorerst zumindest, da sein Anwalt die Berufung ja bereits förmlich ankündigte.