Herdecke. Wie in der Krisen-Hochzeit: Das Krankenhaus in Ende lässt Besucher nur noch in Ausnahmefällen ein. Grund: Schlechte Erfahrungen mit Gästen.

Die Besuchszeiten am Gemeinschaftskrankenhaus (GHK) in Ende werden „aufgrund fehlender Kooperation und Einsicht zahlreicher Besucherinnen und Besucher erneut stark eingeschränkt.“ Diesen Schritt bedauert die Unternehmensleitung sehr, denn eigentlich würde das GKH seinen Patientinnen und Patienten gerne Besuch ermöglichen. So steht es in einer Pressemitteilung.

Doch trotz erheblicher organisatorischer Bemühungen sei es in den vergangenen Wochen nicht gelungen, einen nachvollziehbaren und geordneten Besucherstrom im Haus sicher zu stellen. „Es gab zudem mehrere unangenehme Zwischenfälle, die den Betriebsablauf am GKH gestört haben“, so die Pressemitteilung weiter.

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Um Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, „wurde schweren Herzens die weitgehende Schließung des Hauses entschieden“, teilt das GHK mit. Ab Donnerstag, 23. Juli, ist das Haus für Gäste grundsätzlich nicht mehr zugänglich.

Folgende Ausnahmen gelten: Begleitpersonen unter und nach einer Geburt, Kinder, die stationär verbleiben, werden wie gewohnt von einem mitaufgenommenen Elternteil begleitet. Auch das andere Elternteil darf zu Besuch kommen. Menschen, die im Sterben liegen, dürfen von Angehörigen besucht werden. Hier erfolgen die Absprachen direkt mit dem medizinischen Personal auf der jeweiligen Station.

Kunststoffvisiere reichen nicht

Weiter gilt: Patientinnen in den Langliegerstationen dürfen zwei registrierte Besucher empfangen. Bei Ambulanzterminen gilt: Minderjährige, an Demenz Erkrankte sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen dürfen von jeweils einer Person begleitet werden. Notfallpatientinnen oder Patienten und deren Begleitung gehen direkt über die Zentrale Notfallambulanz.

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Alle Krankenhausbesucherinnen und Besucher sind aufgefordert, jederzeit einen Mindestabstand von rund zwei Metern zu anderen („fremden“) Personen einzuhalten, dies gilt auch während des Aufenthalts im Krankenzimmer. Zudem muss ein selbst mitgebrachter Mundnasenschutz getragen und an eine regelmäßige Handdesinfektion gedacht werden. So genannte Faceshields, also Kunststoffvisiere, sind nicht zugelassen. Wer aus medizinischen Gründen keinen Mundnasenschutz tragen kann, darf das Haus nicht betreten.