Herdecke/Wetter. Gegen eine Geldbuße stellte das Gericht eines der beiden Verfahren ein; im zweiten Fall aber fiel ein Urteil.
Gleich zweimal musste sich das Amtsgericht mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschäftigen.
Im ersten Fall wurde im Herbst 2018 ein junger Herdecker zwei Mal mit Cannabis ertappt. Der verbotene Besitz hatte nun ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Wetter. Dort erhielt der 26-Jährige aber die Chance, einer Verurteilung zu entgehen. Binnen einer Woche im November 2018 wurde der Herdecker gleich zwei Mal ertappt. Zunächst hatte er 0,37 Gramm Marihuana dabei und im zweiten Fall waren es 0,45 Gramm der Droge. Kurz darauf erhielt der junge Mann, der zuvor noch nie negativ aufgefallen war, einen Strafbefehl. Er sollte 45 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe zahlen. In der Hoffnung, das Gericht in einer Verhandlung milde zu stimmen, legte der 26-Jährige Einspruch ein.
Argumente verfehlen Wirkung nicht
„Die Vorwürfe werden eingeräumt – gar keine Frage“, betonte sein Verteidiger nun im Prozess und verwies im gleichen Atemzug darauf hin, dass es sich in beiden Fällen um sehr geringe Mengen Marihuana gehandelt habe und das Ganze auch mittlerweile lange her sei. Diese Argumente und das leere Strafregister verfehlten ihre Wirkung tatsächlich nicht. Das Verf
Nicht nur der Handel ist strafbar
Marihuana ist in Deutschland laut Paragraf 1 des Betäubungsmittelgesetzes ein Betäubungsmittel.
Nicht nur der Handel damit ist in Deutschland strafbar, sondern auch der Besitz schon von kleinen Mengen.
Meist ahndet das Gericht diesen Verstoß mit einer Geldstrafe.
ahren wurde gegen Zahlung von 800 Euro Geldbuße binnen sechs Monaten vorläufig eingestellt.
Polizei durchsucht Wohnung
Im zweiten Fall stießen Ermittler bei einer Durchsuchung in der Wohnung eines Herdeckers augenscheinlich auf Marihuana und das entsprechende Equipment. Nun sollte der 24-Jährige im Amtsgericht Wetter auf der Anklagebank sitzen. Die blieb leer. Folgen hatte das Ganze dennoch. Im Zuge von Ermittlungen sah sich die Polizei vor einem Jahr auch die Wohnung des Herdeckers etwas genauer an – und wurde offenbar fündig. Laut Anklage entdeckten die Beamten neben 7,45 Gramm Marihuana unter anderem auch die klassische Feinwaage und Verpackungsmaterial.
So geriet der 24-Jährige in Verdacht, Geschäfte mit der Droge zu machen. Wegen Drogenhandels sollte er sich nun also vor dem Amtsgericht in Wetter verantworten, fehlte jedoch unentschuldigt. Einer Strafe entging er, der bereits mit anderen Delikten auffiel, trotzdem nicht. Das Gericht verurteilte den jungen Herdecker in Abwesenheit per Strafbefehl zu 70 Tagessätzen à 20 Euro Geldstrafe.