Wetter. Der schnelle Weg zum nötigen Geld für die Fahrerlaubnis war alles andere als legal. 19-jähriger Angeklagter bisher ohne Vorstrafen.
Seinen Traum von einem Führerschein wollte ein junger Wetteraner auf ganz spezielle Art verwirklichen: Der 19-Jährige betätigte sich als Marihuana-Verkäufer, um das nötige Geld zu erwirtschaften. Der Plan floppte: Er wurde erwischt, die Drogen wurden kassiert, er zahlte drauf und stand nun auch noch wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem hiesigen Amtsgericht.
Marihuana mit Aufschlag
Es hätte eine gefühlte Ewigkeit gedauert, so zumindest die Sicht des 19-Jährigen, hätte er mit dem wenigen Geld, das ihm zur Verfügung stand, Fahrstunden bezahlen wollen. Also verfiel er der Idee, größere Mengen Marihuana zu erwerben und in kleineren Portionen mit Aufschlag an einzelne Abnehmer zu verkaufen. Pro Gramm erhoffte er sich zehn Euro Gewinn. Am 11. Mai vergangenen Jahres wurde er am Hagener Hauptbahnhof bei einem Dealer vorstellig und erhielt von dem für 200 Euro rund 40 Gramm der Droge.
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Lukrative Geschäfte gab es für ihn dennoch nicht. Kurz darauf wurden das Cannabis, Verpackungsmaterial, eine Feinwaage und 150 Euro „Drogen-Geld“ bei ihm gefunden und einkassiert. Gleichzeitig verlegen und bemerkenswert ehrlich präsentierte sich der junge Wetteraner nun bei seinem Prozess: „Ich hätte vorher darüber nachdenken sollen. Selbst schuld.“
Er habe einfach nicht viel Geld gehabt, habe aber den Führerschein machen wollen. „Ich habe gedacht, dass man so mehr Geld hat.“
Verfahren macht Eindruck
Jugendrichter Janbernd Wessel parierte prompt: „Hat nicht so geklappt. Und dass das verboten ist, wissen Sie.“ Sein Gegenüber nickte beflissen. Doch Wessel war noch nicht fertig: „ 40 Gramm zum Verkauf? Das ist schon eine Ansage.“
Die Begegnung mit der Polizei und die Verhandlung im Amtsgericht machten aber sichtlichen Eindruck auf den 19-Jährigen. Das sprach ebenso für ihn wie die Tatsache, dass er keine Vorstrafen im Gepäck hatte. Positiv wirkte sich darüber hinaus aus, dass sein Lebensweg bislang ansonsten absolut gerade verlaufen war.
300 Euro Geldbuße
Die Vertreterin der Anklage und der Jugendrichter waren unter den Umständen bereit, ihm eine Chance zu geben. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Allerdings geschah die nur unter einer Bedingung: Der Wetteraner soll 300 Euro Geldbuße zugunsten des Deutschen Kinderschutzbundes zahlen. Erfüllt er diese Auflage, kann sein Fall endgültig ad acta gelegt werden.
Allerdings ließ Richter Janbernd Wessel keine Zweifel aufkommen: „Und in Zukunft hoffe ich, dass das nicht mehr Ihr Weg ist, Geld zu verdienen.“