Herdecke. Weil einige Kunden ohne Masken unterwegs sind, erinnert die Stadt Herdecke an die Pflicht, auf dem Wochenmarkt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Stadt Herdecke hat auf ihrer Internetseite die Corona-Bestimmungen aktualisiert. In bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen Beschäftigte und Kunden nun einen Maskenschutz, darunter fallen auch textile Lösungen wie Schal, Tuch oder eben Alltags-, Community- und Behelfsmasken. Diese müssen Erwachsene und schulpflichtige Kinder unter anderem in Verkaufsstellen, Handelsgeschäften, auf dem Wochenmarkt oder vor Gastronomien bei der Abholung von Speisen und Getränken tragen, ebenso im Personennahverkehr einschließlich Bussen, Zügen und Taxen sowie an Haltestellen.

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Gewerbetreibende erhielten dazu nun Post aus dem Rathaus. Demnach gilt seit Montag in allen Geschäften, Apotheken, Tankstellen, Reinigungen, Kiosken, Banken sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Räumlichkeiten von Handwerkern und Dienstleistern sowie auf Allgemeinflächen in Einkaufszentren die Pflicht zum Tragen einer Maske. Und zwar gleichermaßen für Beschäftigte wie auch für Kunden. „Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Verantwortlich bezüglich der Umsetzung seien die Geschäftsinhaber. Wichtige Ergänzung der Stadtverwaltung: Alle weiteren Regelungen wie der Mindestabstand, Vorkehrungen zur Hygiene, Vermeidung von Warteschlangen, Höchstzahl an Personen in Verkaufsräumen und ähnliches gelten weiterhin. Das Ordnungsamt sei angehalten, „die Einhaltung der Vorschriften vor Ort zu kontrollieren.“