Wetter/Herdecke. Die Auswirkungen von Corona sind noch nicht abzusehen. Klar ist jedoch, dass die Unternehmen Hilfe brauchen. Die Sparkassen sind vorbereitet.

Erste Unternehmer sind massiv von der Pleite bedroht. In einigen Branchen steht der Betrieb, die Auftragsbücher sind leer. Arbeitsplätze sind in Gefahr, die Existenzen ganzer Familien bedroht. „Bei uns stehen die Telefone nicht still“, sagt Thomas Biermann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Gevelsberg-Wetter. Er hat ebenso wie sein Kollege, Rainer Kurth, Vorstandsmitglied der Sparkasse HagenHerdecke und zuständig für den Firmenkundenbereich, einen Fragenkatalog zur Corona-Krise beantwortet.

1. Wie sind die Sparkassen von der Corona-Krise betroffen?
Zunächst einmal sind wir alle direkt und persönlich betroffen, wie jeder andere auch. Im Verkehr mit unseren Kunden und natürlich auch im Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander. Überall achten wir selbstverständlich auf die gebotenen Abstände. Im Rahmen der seit Jahren aufsichtsrechtlich erforderlichen Notfallplanungen sind wir bestmöglich gerüstet.

2. Was sehen diese Notfallplanungen vor?
Gerade erst wurden die Sparkassen nach neuen Leitlinien der Landesregierung vom 15. März als Organisation der Kritischen Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen eingestuft. Hierdurch wird deutlich, dass es als Anstalten des Öffentlichen Rechtes gerade in Krisenzeiten ihre wesentliche Aufgabe ist, die Bargeldversorgung der Bevölkerung, die Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie die Kreditversorgung der heimischen Wirtschaft sicherzustellen.

3. Was bedeutet dies konkret vor Ort?
„Wir haben zahlreiche Maßnahmen veranlasst, um unsere Beschäftigten und Kunden vor einer Ansteckung zu schützen“, heißt es. Dies sind erhöhte Hygieneanforderungen, vergrößerte Sicherheitsabstände, Schutzscheiben oder die Einzelbedienung. Darüber hinaus hat jedes Haus sichergestellt, dass bei Infizierungen der Grundbetrieb aufrechterhalten werden kann. Die Teams in den Geschäftsstellen, aber auch in den internen Bereichen wurden aufgeteilt. Sie arbeiten nun zu unterschiedlichen Zeiten bzw. an getrennten Standorten. Wir gewährleisten damit, dass auch bei eventuellen Personalengpässen der Grundbetrieb gewährleistet ist. Auch die verstärkte Home-Office-Nutzung gehört hier zu. Die Sparkassen im Umkreis haben als Nachbarn seit dem Jahr 2015 genau für solche Krisenfälle eine Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung geschlossen. Diese Vereinbarung umfasst technische, räumliche und bei Bedarf personelle Unterstützung.

4. Gibt es dabei ein besonderes Augenmerk?

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Sparkassen sind vor allem dafür verantwortlich, die Bargeldversorgung, den Zahlungsverkehr und die Kreditversorgung aufrecht zu halten. Entsprechend sehen Pläne vor, dass es bei größeren personellen Ausfällen zu Service-Reduzierungen oder vorübergehenden Schließungen von Geschäftsstellen kommen kann. Die Bargeldversorgung vor Ort wird über Geldautomaten sichergestellt, so verfügt die Sparkasse Gevelsberg-Wetter über 22 Geldautomaten im Geschäftsgebiet. In Hagen und Herdecke sind es 62 Geldautomaten. Für den Zahlungsverkehr haben die Sparkassen zudem Backup-Lösungen mit externen Dienstleistern vereinbart, die selbst bei einem fast vollständigen Personalausfall in der Sparkasse die Funktionalität des Zahlungsverkehrs gewährleisten.

5. Wie groß sind die Einschränkungen im Betrieb?
„In Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Pandemie müssen wir davon ausgehen, dass sich in naher Zukunft personelle und organisatorische Engpässe nicht vermeiden lassen. Wir treffen dazu täglich Entscheidungen“, sagen die Sparkassenchefs. Aktuell hat die Sparkasse Gevelsberg-Wetter bis auf Weiteres die Service- und Beratungsbereiche aller Filialen geschlossen. Die SB-Bereiche stehen weiter zur Verfügung. Die Hauptstellen in Gevelsberg und Wetter sind unverändert geöffnet, der Zutritt zu den Servicebereichen ist allerdings auf jeweils eine Person beschränkt. Die Mitarbeiter achten auf den Sicherheitsabstand, der auf dem Boden markiert ist. Droht dieser nicht mehr gewährleistet zu sein, werden die Türen geschlossen. „Aktuell haben wir acht unserer 14 Geschäftsstellen geschlossen. Geöffnet sind die Beratungs-Center in der Herdecker Stiftsstraße sowie in Hagen in Boele, Eilpe, Elsey und Haspe sowie das Sparkassen-Karree in der Hagener Innenstadt“, berichtet Kurth. Weitere Einschränkungen seien zwar im Moment nicht geplant, können aber aufgrund der Dynamik auch nicht ausgeschlossen werden.

6. Viele Unternehmen spüren Auswirkungen der Krise. Wie können Sie helfen?
„Mit schneller, möglichst unbürokratischer Hilfe. Täglich überlegen wir, wie wir unsere Prozesse im Sinne unserer Kunden noch schlanker aufstellen können. Dies erreichen wir über Direktbewilligungen von Liquiditätshilfen durch den jeweiligen Firmenkundenberater, eine stärkere Digitalisierung der Entscheidungswege und flexiblere Entscheidungsmöglichkeiten. Wir bitten aber auch um Verständnis, wenn es noch an manchen Ecken klemmt“, erläutert Kurth. „Unternehmenskunden mit einem gesunden Geschäftsmodell werden nicht im Stich gelassen“, so Biermann.

7. Wie sieht diese Hilfe konkret aus?
Die Unternehmen benötigen dringende Liquiditätsspritzen, um die Umsatzeinbrüche abzufedern. Von daher liegt unser Fokus auf der kurzfristigen Bereitstellung von Überziehungsmöglichkeiten und der Stundung bzw. Streckung der Tilgungsvereinbarungen bei Darlehen, bis die neuen Förderkredite der KfW, NRW.Bank oder Bürgschaftsbank einwandfrei funktionieren. Zudem rechnen wir mit erheblicher Arbeitsbelastung bei den Förderinstituten. Hier müssen wir überbrücken, so gut es geht.

8. Was genau ist das Ziel dieser Programme?
Das klare Ziel ist die kurzfristige Versorgungen der Unternehmen mit Liquidität, um aktuelle krisenbedingte Engpässe überbrücken zu können. Wichtig ist dabei, dass die Antragstellung jeweils über die Hausbank ab sofort erfolgen können.

9. Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich können alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Antrag zur Unterstützung aus den Hilfsprogrammen stellen, deren Geschäftsmodelle vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig waren (Stichtag 28. Februar 2020). Die Obergrenze für eine Antragsberechtigung ist ein Jahresumsatz von zwei Milliarden Euro.

10. W as sind die Unterstützungsleistungen?
Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können bis zu 200 Millionen Euro Betriebsmittelkredite bereitgestellt werden. Bei diesen verpflichtet sich die Förderbank gegenüber der Sparkasse zur anteiligen Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent.

11. Gibt es auch Hilfen für jüngere Unternehmen?
Ja, beispielsweise der ERP-Gründerkredit-Universell der KfW bietet jungen Unternehmen Betriebsmittelkredite in großzügiger Höhe.

12. Was sollte ich als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler bei Bedarf tun?
Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu ihrem Kundenberater auf und stimmen die Modalitäten ab.