Wetter/Herdecke. Fünf Tage wird die direkte Verkehrsverbindung zwischen Wetter und Herdecke gekappt. Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger werden umgeleitet.

Wer regelmäßig zwischen Wetter und Herdecke unterwegs ist, muss seinen Zeitplan für die kommende Woche ändern: Von Montag bis Freitag, 24. bis 28. Februar, wird die Kaiserstraße (L675) entlang der Klippen zwischen Wetter und Herdecke voll gesperrt. Die Sperrung betrifft auch den unterhalb der Straße am Harkortsee entlang verlaufenden Ruhrtalrad- und Fußweg.

Gutachter vor Ort

Grund für die Vollsperrung: Der Steinschlag-Schutzzaun am Steilhang oberhalb der L 675 ist in die Jahre gekommen und muss von einem Fachgutachter untersucht werden. Wobei Andreas Berg von Straßen NRW bereits jetzt weiß: „Der Zaun ist Jahrzehnte alt. Er erfüllt seine Funktion nicht mehr und muss erneuert werden.“ Aber allein für die exakte Untersuchung muss der Zaun zunächst einmal frei geschnitten werden. Das heißt, der Landesbetrieb Straßen NRW wird ein Baufeld freiräumen, in dem sogenannte Gefahrenbäume gefällt und Totholz aus dem Hang entfernt werden. Gleichzeitig zu diesen Gehölzfällungen werden Geologen den Hang begutachten, um die dort befindlichen Felsen auf mögliche Steinschlaggefahr zu untersuchen.

Lose Felsbrocken im Hang

„Der Hang oberhalb der Klippen ist sehr steil, und es gibt da viel Geröll. Teilweise sind dort Felsbrocken lose, die eine Kantenlänge von 50 Zentimetern haben.

Deswegen haben wir arge Bedenken. Und wenn erst mal ein Stein ins Rollen kommt, geht der über die Stützwand hinweg und fällt bis auf den Radweg“, erklärt Andreas Berg, warum nicht nur die komplette Straße, sondern auch der Fuß- und Radweg gesperrt wird. „Erst wenn die Geologen im Hang waren und ihre Untersuchungen beendet haben, werden wir genau wissen, was wir noch alles machen müssen“, so Berg weiter. Sprich: Bei der für nächste Woche angekündigten Vollsperrung wird es in diesem Jahr wohl nicht bleiben.

Minigolfplatz erreichbar

Beginnen wird die Vollsperrung am Montag, 24. Februar, ab 9 Uhr; enden wird sie am Freitag, 28. Februar, um 20 Uhr. Die Absperrbaken werden in Wetter hinter der Einmündung zur Burgstraße positioniert; in Herdecke beginnt die Sperrung etwa 500 Meter hinter dem Cuno-Kraftwerk.

Herdecke übt Kritik an Vorgehen des Landesbetriebs

Die geplanten Gehölzfällarbeiten sind laut Straßen NRW mit der unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt.

In Herdecke gerieten Gehölzpflegearbeiten von Straßen NRW zuletzt stark in die Kritik. Zu den aktuell stattfindenden Arbeiten an der Auffahrt zur B54 erklärte die Stadt, sie seien nicht mit Herdecke abgestimmt.

Vor zwei Wochen war noch die Rede von Arbeiten entlang der Lärmschutzwand der B54 zur Innenstadt hin. Auf diese Ankündigung von Straßen NRW hatte sich Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster an die oberste Unternehmensleitung gewandt, um einen massiven Eingriff in Natur und Stadtbild zu verhindern.

Die Fläche, auf der aktuell gearbeitet wird, falle genau wie der Grünstreifen entlang der Lärmschutzwand in die Zuständigkeit des Landesbetriebs. Dennoch hätte sich Herdecke nicht nur eine frühzeitige Beteiligung, sondern auch einen weniger massiven Eingriff gewünscht.

Bereits unmittelbar hinter dem Viadukt werden Hinweise zur Sperrung angebracht. Die Minigolfanlage im Zillertal soll für Autofahrer, die aus Richtung Herdecke kommen, durchgängig erreichbar bleiben.

Umleitungen ausgeschildert

Sämtliche Umleitungen für den Straßen-, Fuß- und Radverkehr werden ausgeschildert. Wer von Wetter nach Herdecke will, fährt durch die Friedrichstraße (B226) über die Obergraben- und Harkortbrücke, die Weststraße und den Vorhaller Kreisel sowie anschließend über die Brüninghausstraße. In umgekehrter Richtung muss ebenfalls diese Route genommen werden. Radfahrer nehmen aus Wetter kommend zunächst den Radweg parallel zur B 226 über die Ruhrbrücken. Danach biegen sie links ab und fahren durch die Ruhrauen, Brockhausen und an der Brüninghausstraße entlang wieder auf den Radweg in Herdecke.

Straßen NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass sich während der Arbeiten wegen eines erhöten Unfallrisikos niemand im Baufeld oder auf dem gesperrten Abschnitt des Fuß- und Radweges aufhalten soll.

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