Wetter. Alkohol und Eifersucht brachten einen 37-Jährigen in Rage: Er zerrte seine Freundin an den Haaren aus dem Haus; als sie stürzte, trat er zu.
Die fatale Mixtur aus Alkohol und Eifersucht sorgte im vergangenen Sommer dafür, dass ein 37-Jähriger gewalttätig wurde. Seinen Zorn bekam seine damalige Freundin zu spüren. Sie schleifte er an den Haaren aus einem Haus in Wetter, zerrte sie über den Gehweg und trat schließlich auf die am Boden liegende Frau ein. Wegen Körperverletzung stand er nun vor dem hiesigen Amtsgericht.
Anwohner hört Geschrei
Der Anblick dürfte sich in sein Gedächtnis eingebrannt haben. In der Nacht auf den 20. Juni hörte ein Anwohner der Kaiserstraße plötzlich Geschrei, ging ans Fenster und sah, wie der Mann die Frau an den Haaren über den Asphalt zog und dann zutrat. Das dumpfe Geräusch der Tritte hörte er bis oben in seine Wohnung im dritten Stock. Er rief runter und vertrieb den Angreifer damit. Die Betroffene blieb mit Schürfwunden und Verletzungen am Kopf zurück, verschwand schließlich in einem Nachbarhaus.
Telefonat mit dem Ex-Freund
Im Prozess erinnerte sich der Angeklagte nun nur, dass sie in der Nacht viel getrunken hätten und es zu einem Streit gekommen sei, nachdem sie mit ihrem Ex-Freund telefoniert habe. Und: Er könne sich entsinnen, die Frau an den Haaren gezogen zu haben. „Als die hingeknallt ist, bin ich abgehauen“, erklärte er. Aber: „Getreten habe ich die gar nicht. So etwas macht man nicht.“ Anschließend hätten sie sich wieder vertragen, hätten eine Zeit lang zusammen gewohnt und seien mittlerweile aber getrennt.
Erinnerungslücken durch Alkohol
Die Geschädigte wurde gehört, bestätigte das Zerren an den Haaren und sprach von einem Tritt gegen den unteren Rückenbereich. Auch sie kämpfte ob der Alkoholisierung in der Nacht mit Erinnerungslücken, war sich ihrer Sache aber ansonsten sehr sicher. Ihre Enttäuschung war ihr deutlich anzumerken: „Man kann nicht einem anderen Menschen wehtun.
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Das macht man einfach nicht. Das gehört sich einfach nicht.“ Auf die Frage des Richters, ob sie wolle, dass der Angeklagte bestraft werde, reagierte sie beinahe resigniert. „Es läuft ja schon das nächste Verfahren“, erklärte sie und fügte nach einigem Zögern hinzu: „Da hat er mich fast umgelegt.“
Zeuge ohne Zweifel
Der Zeuge, der das ganze Geschehen von seinem Fenster aus beobachtete, hatte indes keine Zweifel: Der 37-Jährige habe mehrfach in Richtung Kopf getreten. „Ich weiß, was ich gesehen habe. Ich war ja total erschrocken.“ Das Gericht folgte schließlich aber der Aussage der Betroffenen. Demnach zerrte der Angeklagte die Frau an den Haaren über den Asphalt und trat einmal gegen den unteren Rückenbereich. Die Verletzungsfolgen sprachen gegen den 37-Jährigen. Strafmildernd wirkten sich das leere Strafregister und die Alkoholisierung in der Tatnacht aus. Das Verfahren endete mit 100 Tagessätzen à 20 Euro Geldstrafe.