Wetter. Wetteraner ordert in thailändischem Online-Shop einen Schlagring. Zu allem Überfluss legt er unter Bewährung Einspruch ein.

Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet bescherte einem jungen Mann aus Wetter reichlich Ärger. Denn mit der Bestellung eines Schlagrings machte sich der 21-Jährige strafbar.

Sein Prozess vor dem hiesigen Amtsgericht endete nun aber trotzdem ohne Schuldspruch. Und das mit gutem Grund.

Über das Fernsehen wurde er auf den thailändischen Online-Shop aufmerksam. Er war neugierig, shoppte ausgiebig und im März orderte er dann für wenige Euro besagten Schlagring. Die Tatsache, dass das den Straftatbestand der Einfuhr eines verbotenen Gegenstandes erfüllte, kam dem Wetteraner, der zu allem Überfluss unter laufender Bewährung stand, gar nicht erst in den Sinn. Doch genau das war der Fall. Kurz darauf wurde ihm ein Strafbefehl zugestellt: 30 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe. Noch immer nicht restlos von seiner Schuld überzeugt und überdies mit Blick auf die Höhe der Strafe legte er Einspruch ein.

Im folgenden Prozess berichtete der 21-Jährige nun davon, wie er auf den Online-Shop im Fernsehen gestoßen sei, dort mehrfach „kleine Gadgets“ gekauft und schließlich auch den Schlagring bestellt habe. Er habe nicht damit gerechnet, dass es sich dabei um einen echten Schlagring handeln würde.

Das Stichwort für Richter Till Deipenwisch. Er zog das sichergestellte Corpus Delicti aus der Verpackung, griff zu und klopfte mit dem hörbar massiven Gegenstand auf den Richtertisch. Mit diesem Schlagring könne man, wenn gewollt, sehr wohl eine andere Person verletzen. An der Strafbarkeit der Bestellung ändere der Angeklagte mit der Einlassung also nichts. Und: „Wenn man in der Bewährungszeit solche Testballone fährt, ist das umso unverständlicher.“ Mit dem Strafbefehl sei der Wetteraner an sich ganz gut weggekommen.

Zu einer Einspruchsrücknahme oder einem neuen Urteil kam es dennoch nicht. Die Freude des Wetteraners darüber dürfte aber trotzdem nicht besonders groß gewesen sein. Er muss sich demnächst wegen bewaffneten Drogenhandels vor der Jugendkammer des Hagener Landgerichts verantworten und verbrachte deshalb auch schon einige Wochen in U-Haft.

Weiterer Prozess steht an

Mit Blick auf diesen anstehenden Prozess, in dem es um einiges mehr als eine Geldstrafe gehen dürfte, wurde das aktuelle Verfahren um die Bestellung eines Schlagrings eingestellt. Richter Till Deipenwisch wurde am Ende deutlich: Der 21-Jährige solle sich nun auf das Verfahren vor dem Landgericht konzentrieren und zusehen, dass er da möglichst glimpflich rauskomme.