Wetter. Ein Rückfall trieb einen suchtkranken Wetteraner dazu, alkoholische Getränke im Laden zu stehlen. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Die Alkoholsucht hielt einen Wetteraner einmal mehr in ihren Klauen. In der Lage kam der 28-Jährige auf die buchstäbliche Schnapsidee, seinen Nachschub an Hochprozentigem zu stehlen – und wurde prompt erwischt. Vor dem hiesigen Amtsgericht erhielt er nun seine vielleicht allerletzte Chance.

Bewährungshelfer als Fürsprecher

Entgiftung und Therapie lagen erfolgreich hinter ihm. Nun hätte es bergauf gehen sollen. Aber dann war die Versuchung, doch wieder zur Flasche zu greifen, zu groß. Der Wetteraner erlitt einen Rückfall, mit dem er, der unter laufender Bewährung steht, alles aufs Spiel setzte. Am späten Abend des 28. März steckte er dann nämlich in einem Supermarkt 16 Dosen Bier und Bier-Mix-Getränke für knapp zwölf Euro in seinen Rucksack. Ein Mitarbeiter beobachtete den alkoholisierten Mann bei seiner Tat und stellte ihn zur Rede. Dessen Reaktion dürfte ihn einigermaßen verblüfft haben: Der Wetteraner rückte seine Beute nicht nur umgehend wieder heraus, sondern entschuldigte sich auch noch für den Diebstahl. Vor einer Anzeige konnte das den 28-Jährigen allerdings nicht bewahren.

In der Verhandlung legte er die Karten nun sofort auf den Tisch und räumte den Diebstahl unumwunden ein. „Das war aus einer Laune heraus“, gab er an und fügte hinzu: „Ich habe mir gedacht, komm, pack mal ein paar mehr Dosen ein.“ Sein Verteidiger sprach in dem Kontext von Suchtdruck und davon, dass der Angeklagte seine Tat nicht willentlich gesteuert habe. Der Bewährungshelfer des 28-Jährigen wurde gehört, und der setzte sich trotz des Scheiterns seines Schützlings deutlich für den ein. Er sehe Potenzial bei dem Wetteraner, die Bewährung doch noch durchzustehen. An sich arbeite der junge Mann engagiert mit und er könne auch durchaus etwas, wenn kein Alkohol im Spiel sei. Der Wet­teraner benötige eine Einrichtung, in der er noch intensiver als zuvor betreut und kontrolliert werde. Auch seien sicherlich eine weitere Entgiftung und eine neue Therapie nötig. Das sah der Angeklagte, der sich von seinem alten Umfeld abwenden will, ganz ähnlich.

Die unerwartet positive Prognose und die glaubhafte Reue sorgten dafür, dass er tatsächlich zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Allerdings, so die Auflage, soll der 28-Jährige einen erneuten Entgiftungs- und Therapieversuch starten. Auch muss er sich in eine Wohneinrichtung begeben, die sein Bemühen, dem Teufelskreis Sucht zu entfliehen, unterstützt. In der Urteilsbegründung redete Richterin Sonja Baumann Tacheles und warnte den jungen Wetteraner eindringlich vor der Begehung weiterer Straftaten. Denn: „Dann wird es mit der Bewährung natürlich schwierig.“