Das Verhalten von Wachpersonal und Zivilisten gegenüber der Kriegsgefangenen war vom Regime streng geregelt.
Im Zuge der Errichtung von Kriegsgefangenenlagern wurden einige Merkblätter ausgegeben, die den Umgang mit den Kriegsgefangenen regeln sollten. So heißt es in einem Merkblatt von Mai 1942 zunächst harmlos, die Behandlung müsse „streng, aber korrekt sein“. Die Stadt Wetter wird gewarnt, dass jedes Entgegenkommen gegenüber Kriegsgefangenen „dem Feind die Spionage und Sabotage“ erleichtere und sich damit „gegen unser Volk“ richte.
Wenn Frauen sich den Gefangenen näherten oder sogar eine Beziehung mit ihnen eingingen, erhielten sie „ihre gerechte Strafe“, was auch immer das bedeuten mag. Auch der Kreissyndikus hat bereits in seinem Schreiben vom 1. November 1939 deutlich gemacht, dass „jeder persönliche Verkehr der Zivilbevölkerung mit den Kriegsgefangenen […] unter allen Umständen untersagt ist“.
Kriegsgefangene sind Soldaten
Im November 1943 werden die Unternehmen darauf hingewiesen, dass die Behandlung der Kriegsgefangenen „einzig und allein darauf abzustellen [sei], Arbeitsleistung auf das höchstmögliche Maß zu bringen“. Die Soldaten seien zu Gehorsam verpflichtet und dieser könne auch erzwungen werden: „Die Kriegsgefangenen dürfen keinen Augenblick darüber im Zweifel sein, daß gegen sie rücksichtslos mit der Waffe eingeschritten wird, wenn sie etwa mit ihrer Arbeitskraft zurückhalten, passiven Widerstand leisten oder sogar meutern sollten.“
Es gab zudem ein Merkblatt, „um dem in letzter Zeit immer stärker in Erscheinung tretenden Nachlassen der Arbeitswilligkeit und Arbeitsleistung der Kriegsgefangenen entgegenzuwirken“ – unterzeichnet vom damaligen NSDAP-Generalbevollmächtigten für die Zwangsarbeit, Fritz Sauckel.
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Im Januar 1943 gab es wiederum die „Winter-Sonder-Aktion Stichwort ‚Herbert‘ für Ausländer und Kriegsgefangene“. Wer im Dezember mindestens 320 Stunden, also 16 Stunden am Tag, gearbeitet hatte, erhielt eine einmalige Lebensmittel-Sonderzuteilung für „aussergewöhnliche Arbeitsleistungen“. Übrigens: Für das Wachpersonal im Bauerschen Saal zahlte die Stadt Wetter pro Tag 3 Reichsmark an Verpflegungskosten, für die Kriegsgefangenen gerade einmal 1,35 RM.