Herdecke/Wetter. Wer als Mieter einen Gartenanteil mietet, sollte darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter aufsetzen. Das spart Ärger.
Für manchen Mieter ist er wie ein Sechser im Lotto: der eigene Garten vor der Haustür. Insbesondere in Städten sind Wohnungen mit Gartenanteil sehr begehrt. Man möchte eben keine Steinwüste vor Augen haben. Außerdem kann ein gekaufter Kopfsalat niemals so frisch sein wie der aus dem eigenen Garten. Und ein paar Tomatenpflanzen passen praktisch in jede Ecke. Mal ganz abgesehen von der Möglichkeit, Speisen aus der eigenen Küche schnell mit Kräutern aus dem eigenen Garten zu verfeinern.
Hindernisse ausräumen
Aber vor dem Vergnügen, vor dem Sonnenbad auf der Wiese oder dem Grillfest kann es doch einige Hindernisse geben, wie der Mieterverein Herdecke-Wetter aus gegebenem Anlass mitteilt. Viele Gerichte haben sich in der Vergangenheit mit „streitbaren“ Gartenliebhabern und ihren Vermietern befassen müssen – viele Urteile sind gesprochen worden. Rechtsanwalt Alexander Wieczorek, Vertragsanwalt des Mietervereins, macht deutlich. „Es ist besonders wichtig, Vereinbarungen in Sachen Gartennutzung schriftlich festzuhalten.
Beratung auch vor Ort
Die Beratungsstelle Herdecke des Mietervereins Herdecke-Wetter e.V. befindet sich in der Bahnhofstraße 7.
Wer Kontakt zum heimischen Mieterverein aufnehmen möchte, kann sich unter Telefon 02331/204360 in der Geschäftsstelle Hagen melden. E-Mail an info@mietervereine-hagen.de
Weitere Informationen findet man auch im Internet unter www.mietervereine-hagen.de
Der Einfachheit halber am besten direkt im Mietvertrag. Wenn dort beispielsweise steht, dass der Mieter den Garten auf eigene Kosten pflegen muss, kann der Vermieter in der Nebenkosten-Abrechnung keine Gartenpflegekosten geltend machen. Das gilt auch dann, wenn er selbst noch Arbeiten durchführen lässt.“
Rasenmähen und Unkraut zupfen
Existieren keine konkreten Absprachen, ist der Mieter nur für einfache Arbeiten zuständig; hierzu zählen das Mähen des Rasens, die Entfernung von Unkräutern oder das Umgraben. Die Aufgaben können allerdings auch vertraglich erweitert werden, zum Beispiel auf das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern oder die Neuanlage von Rasenflächen. Wieczorek weiter: „Der Mieter hat aber auch eine ganze Palette an Rechten in seinem mitgemieteten Garten. Er kann dort Blumen säen und Gemüse anbauen, einen Komposthaufen oder einen kleinen Teich anlegen – er darf den Garten nach seinen Vorstellungen gestalten und nutzen. Das heißt aber nicht, dass er dort vorhandenen alten Baumbestand ohne Rücksprache mit seinem Vermieter entfernen darf. Außerdem sollte er vorher prüfen, ob das ,Ortsrecht’ – also die Satzung der Gemeinde – seinen Wünschen und Vorhaben nicht entgegensteht.“ Auch hier gilt immer: Im Zweifelsfalle erst miteinander reden – bevor man möglicherweise in einen Rechtsstreit mit dem Vermieter oder der Gemeindeverwaltung gerät.