Ennepe-Ruhr. Arbeitssuchende dürfen laut Gesetz nicht einfach in den Urlaub fahren, sondern müssen diesen vorher bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Sommerzeit, Ferienzeit. Mit dem Beginn der Sommerferien planen auch viele Arbeitslose eine Auszeit vom Alltag. Was manche allerdings nicht wissen: Wer bei der Arbeitsagentur für die Suche nach einer neuen Stelle registriert ist, muss grundsätzlich für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Ab der vierten Woche keine Leistungen mehr
Ein Urlaub mit Freunden oder der Familie ist dennoch möglich, muss aber mit der zuständigen Arbeitsagentur abgestimmt werden. Zwar sieht das Sozialgesetzbuch keinen Anspruch auf Urlaub wie in einem Arbeitsverhältnis vor. Es enthält jedoch Bestimmungen für den Fall, dass sich der Arbeitslose nicht an seinem Wohnort aufhält: Bei einer Urlaubsdauer von bis zu drei Wochen im Kalenderjahr kann für den gesamten Zeitraum Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Bei einem längeren, aber genehmigten Urlaub gibt es ab Beginn der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur. Bei einer Ortsabwesenheit von zusammenhängend mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.
Kurz vor Reiseantritt
Wichtig ist in jedem Fall die vorherige Genehmigung der Abwesenheit durch den Arbeitsvermittler. Damit dieser überblicken kann, ob eine Arbeitsaufnahme oder Lehrgangsteilnahme gefährdet ist, kann ein Antrag auf Urlaub erst kurz vor Reiseantritt gestellt werden. In der Regel ist dies eine Woche vor Beginn des geplanten Urlaubs möglich.
Die Anmeldung kann entweder persönlich in der Agentur für Arbeit, telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 45555 00 oder online über www.arbeitsagentur.de/eservices erfolgen.