Herdecke/Kamen. 900 Euro Geldstrafe muss eine Senioren aus Herdecke bezahlen, weil sie sich vom Unfallort entfernt hatte. Die Angeklagte akzeptierte die Strafe.

Jana Peuckert

Eine Frau aus Herdecke musste 76 Jahre alt werden, bis sie zum ersten Mal auf einer Anklagebank saß. In diesem Fall im Amtsgericht Kamen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lautete der Vorwurf.

Es war der 21. Februar, als die Rentnerin an der Straße Zollpost in Kamen auf dem Parkplatz von Kaufland auszuparken versuchte. Dabei fuhr sie gegen ein anderes Fahrzeug und verschwand. „Ich hab da etwas bemerkt, hab aber nicht gedacht, dass es etwas Schlimmes wäre“, erklärte die Frau.

Angeklagte gibt falsches Verhalten zu

Sie sei ein kleines Stück weggefahren, hätte dann aber angehalten, um sich ihren Wagen anzuschauen: „Ich hab überhaupt nichts daran gesehen.“ Zum Unfallgegner sei sie nicht gegangen. Vielleicht habe sie sich falsch verhalten“, gab die Angeklagte zu. „Mein Mann war gerade gestorben.“

Fahrzeughalter wurde von Zeugen aufmerksam gemacht

Jedenfalls habe irgendwann die Polizei vor ihrer Tür gestanden. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs gab im Zeugenstand an, nichts gesehen zu haben. Er sei aus dem Geschäft gekommen und da hätten ihm ein paar Leute von dem Unfall berichtet. Einer der Augenzeugen hatte später bei der Polizei angegeben, gesehen zu haben, wie die Herdeckerin rückwärts aus der Lücke gefahren und gegen den Wagen des Geschädigten gestoßen sei. Dann habe sie noch einmal Gas gegeben und das Auto ein zweites Mal gerammt. Er habe sogar Augenkontakt mit ihr gehabt, so der Zeuge bei der Polizei. Von irgendeinem Augenkontakt wisse sie nichts, empörte sich die Angeklagte im Gericht. 2500 Euro hatte die Reparatur der Kofferraumklappe gekostet. Der Schaden wurde von der Versicherung der Rentnerin beglichen.

Auto ist bereits verkauft

„Es tut mir leid. Ich hab seitdem kein Auto mehr angerührt“, so die 76-Jährige. Der Richter verurteilte die Frau zu 900 Euro Geldstrafe und verhängte eine Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von acht Monaten. Das sei nicht nötig, erklärte die Rentnerin. Das Auto sei inzwischen verkauft, und ihren Führerschein gebe sie freiwillig und endgültig ab.