Herdecke. . Im Ausschuss für Umwelt und Klima gab es Zustimmung zum Antrag der Grünen, eine Vorgartensatzung in Herdecke zu erarbeiten. CDU und FDP dagegen.
In den Kommunen nimmt die Versiegelung privater Vorgärten drastisch zu, meinen die hiesigen Grünen. Die Fraktion hatte daher im Ausschuss für Umwelt und Verkehr beantragt, gemäß der nordrhein-westfälischen Bauordnung eine Vorgartensatzung für Herdecke zu beschließen. Und erhielt dafür eine Mehrheit, die drei Mitglieder der CDU und der Vertreter der FDP stimmten vor der Entscheidung im Rat am 4. Juli dagegen.
Wer durch Herdecke gehe, könne in vielen Vorgärten viel Kies oder Schotter sehen, sagte das grüne Ratsmitglied Dr. Klaus Reuter nun im Fachausschuss zur Antragsbegründung. Als aktuelles Negativ-Beispiel bezüglich versiegelter Flächen verwies er im Zuge der Klimaschutz-Problematik auf den neuen Parkplatz vor der Zeppelinstraße 71. „Ich verstehe nicht, wieso die HGWG dort zwischen den Hochhäusern alles zupflastert und die Stadt das genehmigt. Daher sollten wir eine Satzung erarbeiten, damit das nicht weiter in Mode kommt.“
Ohnehin schon optische Vorgaben
Iris Stalzer von der Unabhängigen Wählergemeinschaft begrüßte den Antrag auch vor dem Hintergrund des Insektensterbens. Dabei sei es fast schon zu spät für solch eine Satzung, schließlich sei beispielsweise in der Gartenstraße jeder zweite Vorgarten an den neuen Häusern unökologisch gestaltet. „Wir machen Herdeckern ja auch Vorgaben zur optischen Gestaltung. Daher können wir auch festlegen, dass wir grüne Vorgärten wollen. In Dortmund wurde das ja auch kürzlich verabschiedet“, so Stalzer mit Blick auf viele Neubauten. „Appelle reichen halt manchmal nicht. Es heißt ja auch: Eigentum verpflichtet.“
Darauf hatte die CDU hingewiesen. „Wir wollen den Leuten nicht erklären, wie sie zu leben haben und ihnen nicht vorschreiben, was sie wie gestalten sollen“, sagte Ratsmitglied Patrick Wicker. Grüne Vorgärten seien sinnvoll, aber Verbote der falsche Ansatz. „Wir sollten die Bürger lieber ermuntern und informieren. Das ist besser als dieser typisch grüne Antrag.“ Und Susanne Kipper ergänzte: „Wir reden hier über Grundstückseigentümer mit Rechten auf ihren Flächen, das sollten wir nicht beschränken.“ Und Harald Müller („Auch wir haben einen grünen Daumen“) sieht womöglich einige Klageverfahren auf die Stadt zukommen.
Streitpotenzial für Stadtverwaltung
Daraufhin erwiderte Klaus Reuter, dass der passende Satzungstext ja auch noch ausstehe. Es gebe verschiedene Vorlagen, die nun die Stadtverwaltung in Augenschein nehme solle. „Das ist rechtlich sehr komplex“, erklärte darauf hin Bauamtleiter Daniel Matißik. Fragen ergeben sich, ob die Politik nur Steinwüsten verhindern will, wie das in Bebauungsplänen zu verankern sei und ob das nur für Neubaugebiete oder in der ganzen Stadt gelten soll. Mancher Steingarten erfülle zudem ökologische Ansprüche. „Dahinter verbirgt sich also viel Streitpotenzial für die Stadtverwaltung, vor allem hinsichtlich Eigentumsfragen und Grauzonen. Entsprechend genau sollten wir das definieren, aber das braucht Zeit.“
Die SPD stimmte für den Antrag der Grünen. Klaus Klostermann befürwortete, solche Steingärten nicht mehr zuzulassen und vor der Verabschiedung in diesem Jahr erst einmal Textinhalte zu prüfen. „Wir sollten da besser keinen Schnellschuss machen.“ Karin Striepen fragte sich, ob solch eine Satzung nicht zu spät komme und für die Gartenstraße womöglich rückwirkend angewendet werden könnte.
Unterdessen mahnte Klaus Reuter an, ein Zieldatum nicht aus den Augen zu verlieren. „Es sind noch sieben Monate Zeit, damit die Satzung beispielsweise ab dem 1. Januar gelten kann. Das Ausarbeiten sollte in dieser Zeit möglich sein“, sagte der Grünen-Politiker.