Herdecke/Wetter. . Führerscheinstelle in Schwelm ist für Wetter und Herdecke zuständig. Bürgerämter vor Ort nehmen die Anträge ebenfalls entgegen.
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Neureglung der Führerscheinordnung beschlossen. Danach müssen Führerscheine künftig nach Jahren gestaffelt abgegeben und gegen das neue Scheckkartenmodell eingetauscht werden.
Christian Götte ist Leiter der Führerscheinstelle des EN-Kreises in Schwelm und somit auch zuständig für Wetter und Herdecke. Einen großen Andrang für den Umtausch hat er in seiner Behörde noch nicht zu spüren bekommen, aber: „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still“, sagt er. Das wiederum liegt nicht daran, dass die Leute so viele Fragen hätten, sondern an der anderen Herangehensweise am die Umsetzung der neuen Richtlinie. Andere Führerscheinstellen beauftragen die antragstellenden Kunden damit, sich darum zu kümmern, dass die Führerscheindaten an die richtige Behörde übermittelt werden.
Daten abfragen
Diese Fristen sollen beim Umtausch gelten
Der Umtausch von Führerscheinen aus Papier wird nach Geburtsdatum geregelt:
vor 1953: Umtausch bis zum 19.1.2033
1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19.1.2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19.1.2023
1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19.1.2024
ab 1971: Umtausch bis zum 19.1.2025
Der Umtausch von Führerscheinen, die ab 1999 im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, wird nach Ausstellungsjahren geregelt:
1999-2001: Umtausch bis zum 19.1.2026
2002-2004: Umtausch bis zum 19.1.2027
2005-2007: Umtausch bis zum 19.1.2028
2008: Umtausch bis zum 19.1.2029
2009: Umtausch bis zum 19.1.2030
2010: Umtausch bis zum 19.1.2031
2011: Umtausch bis zum 19.1.2032
2012-18.1.2013: Umtausch bis zum 19.1.2033
Das bedeutet, dass Menschen, die im Ennepe-Ruhr-Kreis ihren Führerschein gemacht haben, jetzt aber in einem anderen Kreis leben, ihre Daten selbst abfragen und an die entsprechende Behörde weiterleiten sollen. „Darum braucht sich der Kunde bei uns nicht zu kümmern“, sagt Christian Götte. „Bei uns reicht es, wenn Führerschein, Passbild und Personalausweis sowie der Antrag ausgefüllt werden. Der Rest geschieht automatisch im Hintergrund. Es sei denn, es gibt Unstimmigkeiten, dann müssen wir nochmal nachfragen“, so Götte. Insgesamt 24 Euro kostet die Wandlung und muss nicht zwangsweise direkt bei der Führerscheinstelle in Schwelm beantragt werden, die Städte nehmen die Anträge ebenfalls an. „In den vergangenen Tagen sind im Herdecker Bürgerbüro vermehrt Anfragen zum Umtausch alter Führerscheine eingegangen“, bestätigt Herdeckes Stadtsprecher Dennis Osberg. Auch Jens Holsteg von der Stadt Wetter kann davon berichten. Die Anträge werden aber dann von den Städten nach Schwelm geschickt. „Die Städte nehmen die Anträge nur entgegen und leiten sie an uns weiter. Dort findet keine sachliche Bearbeitung statt“, erläutert Götte. In Schwelm arbeiten insgesamt 19 Menschen in der Führerscheinstelle. Neun von ihnen beschäftigen sich mit dem Umtausch des Führerscheins. Wer noch einen alten grauen oder rosa Lappen hat, muss jetzt aber nicht in Panik ausbrechen. „Es wurde ein Fahrplan vom Bundesrat beschlossen, der den Umtausch in mehreren Stufen – je nach Geburtsjahr des Inhabers und Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis – regelt. Am schnellsten sollten diejenigen sein, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Hier gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022“, sagt Osberg. „Es wäre ideal, wenn die Leute ein oder zwei Jahre vorher ihren Führerschein umtauschen. Also nicht sofort, aber auch nicht auf den letzten Drücker“, so Götte. Das könnte Wartezeiten und Stress vermeiden. Übrigens: Es gibt einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Selbst wenn der Führerschein abgelaufen ist, bleibt die Fahrerlaubnis weiter bestehen. Sie kann halt nur im Falle einer Kontrolle nicht mit einem gültigen Dokument nachgewiesen werden.