Wengern. . Fristen für Hauskäufe sind verstrichen. Stadtverwaltung sucht jetzt Alternativen. Betroffener Eigentümer versteht Einwände eines Klägers nicht.
Das Edeka-Projekt in Wengern ist ins Wanken geraten. Nachdem Anfang Dezember bekannt geworden war, dass eine Privatperson Klage gegen die Baugenehmigung und den Bebauungsplan eingereicht hat, ist nun eine weitere schlechte Nachricht aufgeschlagen: Das Unternehmen hat die Fristen für die Kaufverträge mit den vier Eigentümern, deren Gebäude für den Neubau abgerissen werden soll(t)en, verstreichen lassen. Edeka sei jedoch „nicht aktiv von den Verträgen zurückgetreten“, teilte die Pressestelle auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Optimaler Standort
Aus dem Rathaus hieß es dazu: „Wir bedauern es sehr, dass Edeka die Pläne aktuell aufgegeben hat. Natürlich wäre es eine schöne Entwicklung mit Blick auf die derzeit sehr hohen Kaufkraftabflüsse von Wengern, die deutlich über 50 Prozent liegen, wenn für die Bürgerinnen und Bürger in Wengern und Esborn ein neuer großer Supermarkt, wie ihn Edeka bauen wollte, zeitnah realisiert worden wäre. Wir versuchen an diesem Standort festzuhalten, der nach unserer Ansicht der optimale Standort für den Einzelhandel in Wengern ist.“ Die Verwaltung betonte, alles zu tun, was von ihrer Seite aus an Unterstützung möglich sei.
Weil der Standort für den Einzelhandel optimal sei, suche die Verwaltung nun nach anderen Möglichkeiten. „Da es sich bei dem bisherigen Edeka-Projekt um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, ist das allerdings nicht einfach. Hier spielen unterschiedliche Faktoren wie Eigentum und Planung mit rein“, heißt es weiter aus dem Rathaus. Für die bislang erarbeiteten Planungen trage Edeka die Kosten, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt.
Und wie sieht die Entwicklung aus Sicht der Hauseigentümer aus, die für das Projekt ihre Gebäude bereits leergezogen haben? Ralph Näscher, einer der vier betroffenen Hauseigentümer, sieht in dem jüngsten Vorgehen von Edeka noch kein Scheitern des gesamten Projekts: „Meines Erachtens ist das noch offen. Und dass die Frist verstrichen ist, bedeutet aus meiner Sicht nicht, dass der Kaufvertrag ungültig ist.“ Dies lasse er derzeit von einem Anwalt prüfen.
Eigentümer sieht Klage als Auslöser
Auslöser für den Richtungswechsel bei Edeka sei sicherlich die Privatklage gewesen. Näscher: „Hätte es die Klage nicht gegeben, wären die Verträge vollzogen.“ Für ihn sind die Einwände jedoch nicht stichhaltig: Erstens erfolge die Lkw-Anlieferung über das Näscher-Firmengelände („Da hört er nichts von“). Zu befürchteten Geräuschemmissionen eines Trafos sagt Näscher:. „Auf Höhe von Niestroj steht neuerdings einer auf dem Bürgersteig. Da hört man nichts.“
Für den Lärm der Pkw, die im vorderen Bereich auf den Parkplatz ein- und ausfahren würden, gebe es ein Lärmgutachten mit Grenzwerten, die das Unternehmen einhalten müsse. Letzter strittiger Punkt sei die Außengastronomie des Cafés. „Da sitzen doch keine Krawallmacher“, meint der Wengeraner. Zudem ließen sich mit minimalem Aufwand Glaswände errichten. Weitere Einwände des Klägers, mit dem er diverse Gespräche geführt habe, seien ihm nicht bekannt. Aus seiner Sicht sei eine Alternative denkbar, sprich ein Supermarkt einer anderen Kette. „Wie das aber auf der Zeitschiene aussieht, ist eine andere Frage.“
Verwaltung enttäuscht
Stadtsprecher Jens Holsteg : „Wir haben mehrere Gespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt und nach gangbaren Wegen gesucht. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben wir die Einwände des Klägers abgewogen und die Anregungen teilweise übernommen. Über rechtliche Anforderungen hinaus gehende Änderungswünsche des Klägers können nur vom Vorhabenträger – also Edeka – vorgenommen und umgesetzt werden.“ Die Verwaltung hätte ein außergerichtliche Einigung zwischen Edeka und dem Kläger sehr begrüßt: „Das wäre aus unserer Sicht möglich gewesen. Dass es dazu nicht kam, ist enttäuschend.“