Ennepe-Ruhr. . Verbraucherschützer geben Tipps für Einbruchsopfer. So muss etwa der Einbruchdiebstahl unverzüglich bei Polizei und Versicherer gemeldet werden.

Die Zahl ist erschreckend: Mehr als 151.000 Wohnungseinbrüche bilanzierte die Polizei in Deutschland im letzten Jahr. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände einen Riegel vorzuschieben“, erklärt dazu die Verbraucherberatungsstelle Witten. „Wenn die Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, ist die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung. Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten“, mahnen die Verbraucherschützer, die rund um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen einige Tipps parat haben.

Der Tatort

Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der Tatort bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher etwa mit einem Werkzeug (Brechstange) Zugang verschafft haben. Auch wenn er mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.

Das Eigentum

Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab? Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage, also etwa Werkzeug, zur Beute zählen.

Beratungsstelle  hilft bei Problemen

Bei Fragen und Problemen zur Regulierung von Einbruchsschäden bietet auch die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Witten ihre Hilfe an: Telefon 02302 28281-01. Mehr Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/schadensfall.

Ratsuchende erhalten auch Auskunft bei der telefonischen Rechtsberatung zu Schadensfällen bei der Verbraucherzentrale NRW donnerstags von 10 bis 12 Uhr, Telefon: 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.

Das Geld

Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

Die Pflichten

Im Versicherungsvertrag, aber auch im Versicherungsvertragsgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die im Ernstfall beachtet werden müssen. Werden diese sogenannten Obliegenheiten nicht sorgfältig erfüllt, läuft das Einbruchopfer – trotz Hausratversicherung – Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt. Oberste Verhaltensregel deshalb: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände – die sogenannte Stehlgutliste – angefertigt werden.

Die Stehlgutliste

Einbruchopfer müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhr oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Achtung: Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall beim Versicherer eingereicht werden. Es kann nicht darauf gesetzt werden, dass an diese Abgabepflicht erinnert wird. Beim Landeskriminalamt gibt es im Internet unter www.riegelvor.nrw.de unter dem Stichwort „Wertgegenstandverzeichnis“ ein Muster zum Erstellen einer Stehlgutliste.

Die Dokumentation

Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, ist es wichtig, wertvollen Hausrat über Fotos und Einkaufsbelege beizeiten gut dokumentiert wird. Diese Unterlagen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugend alle Wertgegenstände eindeutig zu markieren – etwa durch Gravur, UV-Stifte – und die wichtigsten Daten in der Wertgegenständeliste zu notieren. Schwer zu beschreibende Gegenstände sollten fotografiert werden.