Ennepe-Ruhr. . „Schummelsoftware“-Kunden von VW, Audi, Skoda und Seat können sich jetzt einer Musterklage anschließen. Das kostet sie nichts.

Getäuschte Dieselkunden, denen eine „Schummelsoftware“ untergejubelt wurde, können ab sofort ihr Recht einklagen. „In dem Musterverfahren gegen VW hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet, in das sich die geprellten Autobesitzer kostenlos eintragen können“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack (SPD). Anschließen können sich Kunden von VW, Audi, Skoda und Seat.

„Die geprellten Dieselkunden gehen damit kein Kostenrisiko ein. Kläger sind Verbraucherverbände, in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC. An diese Klage hängen sich die Verbraucher quasi an.“

„Sollte das Gericht den Dieselkunden Recht geben, müssen sie ihren individuellen Anspruch in einem zweiten Verfahren einklagen. Mit einem positiven Urteil im Rücken ist es sehr wahrscheinlich, dass ein angemessener Vergleich erzielt oder der Schaden ersetzt wird“, so Kapschack. Die SPD hatte im Sommer den Weg für die Musterklage geebnet. Die beschlossene „Eine-für-alle-Klage“ ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich Musterklagen von Verbänden anzuschließen.

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Internetseite einen Test an. Dort können Dieselbesitzer herausfinden, ob ihr Fall zur Klage passt. Hier hat das Justizministerium Informationen zur Musterklage zusammengestellt.

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