Wetter. . SPD-Parteitag in der Elbschehalle diskutiert über Korrekturen

Für die wetteraner Genossen steht normalerweise Kommunalpolitik, das Kümmern um Wetter, im Vordergrund. Nicht zuletzt deswegen, so Stadtverbandsvorsitzender Peter Zinn bei seiner Rede auf dem diesjährigen Parteitag in der Elbschehalle, hat die SPD in Wetter in diesem Jahr erstmals seit 20 Jahren wieder Mitglieder im Saldo hinzugewonnen.

Von Zeit zu Zeit unternehmen die Wetteraner aber auch immer wieder Anläufe, die „große Politik“ auf den richtigen Weg zu leiten. Dazu kam jetzt die frisch gewählte parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Sarah Philipp, vom Rhein an die Ruhr.

Mit der jungen Abgeordneten aus Duisburg diskutierten die wetteraner Sozialdemokraten, darunter etwa Neumitglied Alexan­dra Benkenstein aus Wengern, die notwendigen Kurskorrekturen in Düsseldorf und in Berlin. Deutlich wurde dabei, dass die NRW SPD mit ihrem Kurs „rot pur“ auf viel Zustimmung aus Wetter trifft. Rainer Bovermann, örtlicher Landtagsabgeordneter, ergänzte dazu, dass es einer klaren Haltung der SPD bedarf. So habe er schon vor der Landtagswahl 2017 beim Landesparteitag für einen Antrag des Stadtverbandes Wetter geworben, ohne Umwege zum neunjährigen Abitur am Gymnasium zurückzukehren.

Anliegerbeiträge gefährden Existenz

Stattdessen wurde ein Konzept beschlossen, das selbst Abgeordnete schwer erklären konnten, geschweige denn die Mitglieder im Wahlkampf. „Solche Fehler dürfen der Landespartei einfach nicht mehr passieren“, forderte Bovermann. Große Einigkeit zwischen den Kommunal- und Landespolitikern gab es auch beim Thema Straßenbaubeiträge. Sarah Philipp bekräftige hier nochmals den Vorstoß der Landtagsfraktion, diese zu streichen, denn „mit Beiträgen, die bis in den fünfstelligen Bereich gehen können, werden Existenzen gefährdet“. Die Genossinnen und Genossen aus Wetter sahen das genau so. Sie hoffen nun auf ein Einlenken der Landesregierung, denn auch in Sachen Straßenbaubeiträge sind die Kommunen vom Land abhängig, nach aktueller Gesetzeslage ist eine Kommune gezwungen, diese Beiträge erheben.