Wetter. . Der Dachschaden ist seit drei Jahren bekannt, doch der Vermieter kann erst jetzt sanieren, vorher galt es andere Baustellen zu beseitigen.
Das Amtsgericht ist nicht ganz dicht. Das ist wörtlich zu nehmen. Und zwar schon seit drei Jahren. Doch trotz sofortiger Meldung an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) wurden die Reparaturen am Dach jetzt erst in Angriff genommen – und das wiederum ziemlich überraschend.
Amtsgerichtsdirektor Till Deipenwisch ist sauer und genervt. Ständig muss er, ebenso wie bereits sein Vorgänger Karl-Ulrich Steuber, dem BLB als Vermieter der Immobilie hinterher laufen. „Wenn Mietmängel sind, müssen wir es melden, doch dann passiert erstmal lange Zeit nichts“, sagt Deipenwisch. So auch im Falle des Daches. Das hatte sein Vorgänger bereits bemängelt. Ein Gutachter bestätigte bereits vor drei Jahren, dass nicht nur die Schieferplatten nicht mehr in Ordnung seien, sondern auch die Abdichtungen neu gemacht werden müssten, sogar von den Dachbalken soll die Rede gewesen sein. Das war vor drei Jahren. Seitdem ist nicht wirklich viel passiert.
Wasserschäden am Wetteraner Amtsgericht
Der BLB berichtet auf Nachfrage, das zunächst „kleinere, lokal begrenzte Undichtigkeiten vom Dachdecker beseitigt wurden. Die umfangreiche Dachsanierung konnte erst im Anschluss an die Abdichtungsarbeiten der Kelleraußenwände erfolgen, da das notwendige Gerüst für die Dachdeckungsarbeiten erst nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten im Kellerbereich aufgestellt werden konnte.“
Der Kellerbereich – die Redaktion berichtete – hatte auch mehrere Jahre Feuchtigkeit gezogen und vor sich hingeschimmelt, bevor dort die notwendigen Maßnahmen in Angriff genommen wurden. „Die Arbeiten laufen inzwischen aber sehr gut. Die Firma arbeitet zügig“, versichert Deipenwisch. Doch zurück zum Dachgeschoss. Denn wie jeder sich vorstellen kann, wenn ein Dach über mehrere Jahre nicht dicht ist, kann es schon mal zu Feuchtigkeitsschäden kommen. Pfützen auf dem Dachboden und Wasserschäden am Mauerwerk sind derzeit die Folge.
Der BLB indes differenziert: „Da am Schieferdach des Nebengebäudes der JAA, das derzeit saniert wird, in den letzten Jahren keine nennenswerten Undichtigkeiten bestanden, entstanden hier keine Folgeschäden. Lediglich am Flachdach des Anbaus an das Amtsgerichtsgebäude gibt es Folgeschäden durch Regenwasser, das erst vor wenigen Wochen nicht vorhersehbar dort eingedrungen ist. Diese Undichtigkeiten am Flachdach werden derzeit durch vom BLB beauftragte Firmen behoben. Selbstverständlich kommt der BLB NRW für die Folgeschäden auf.“
Schwierige Kommunikation
Insgesamt zwölf Wochen sind für die Arbeiten veranschlagt worden. „Nur jetzt beginnt die Winterzeit mit Kälte und Regen. Ich bin kein Fachmann, aber ich habe Bedenken“, meint Deipenwisch. Er lasse sich überraschen. Anders sei es auch gar nicht möglich, denn die Kommunikation mit dem BLB sei schwierig. Zum Teil würden Mails erst nach vier Wochen beantwortet. Wenn Arbeiten anstehen, werde die Kalenderwoche angegeben und irgendwann stünden dann die Firmen vor der Tür oder in diesem Fall auf dem Dach – ohne nochmalige Vorwarnung oder Absprache. Dass ein solches Vorgehen, insbesondere bei Einrichtungen wie dem Gericht und der Jugendarrestanstalt schon mal für die eine oder andere Verwirrung und Nervosität bei den Betroffenen sorgt, ist verständlich.
Der BLB nimmt sich vom Vorwurf der Kommunikationsprobleme nichts an. „Alle notwendigen Informationen werden grundsätzlich an den Mieter weitergegeben. Ebenso werden alle Firmen kontinuierlich darauf hingewiesen, dass sie sich vor Beginn der Arbeiten mit dem Mieter abstimmen müssen“, heißt es dort.