Wetter. . Was passiert eigentlich, wenn man als Jugendlicher straffällig wird? Dieser Frage geht die Sendung mit der Maus nach – unter anderem in Wetter.
Kameramann, Tontechniker und eine Schauspielerin – das alles im Amtsgericht und der Jugendarrestanstalt (JAA) Wetter. Was war passiert? Ein prominenter Straffälliger? Nein! Der WDR war zu Besuch, denn am 11. November wird ein Maus Spezial mit dem Thema „Wie wird Recht gesprochen?“ gesendet. Ganz klar, dass da auch die JAA ein wichtiger Drehort ist.
„Der Dreh selbst ging relativ schnell vonstatten“, berichtet der Amtsgerichtsdirektor Till Deipenwisch. Das Team des WDR hatte sich zuvor alles genau angesehen und wusste daher, was gedreht werden musste. Wer sich jetzt vorstellt, dass die Szenen wiederholt werden mussten, bis letztlich die richtige Einstellung „im Kasten“ ist, der irrt. „Es war eigentlich ein ganz normaler Ablauf. Genauso, wie eine Jugendliche hier ankommen und den Arrest antreten würde“, beschreibt Deipenwisch. Auch die Wachtmeister und die Justizvollzugsbeamten sind die echten Mitarbeiter aus Wetter. Lediglich die neue Arrestantin wird von Maus-Reporterin Siham El-Maimouni gespielt.
Sendung zeigt Kindern, was mit Ladendieben geschieht
In dem Maus-Spezial geht es jedoch nicht nur um die JAA. Es soll gezeigt werden, was mit jemandem passiert, der bei etwas Verbotenem erwischt wird. Dazu schlüpft Siham El-Maimouni in die Rolle einer jungen Ladendiebin, die eine Parfümflasche klaut. Diese „Sendung mit der Maus“ dreht sich darum, wer alles mithilft, Recht herzustellen. Maus-Regisseur Jan Marschner setzt dafür einen fiktiven Diebstahl und seine Folgen in Szene.
Welche Strafe bekommt eine jugendliche Ladendiebin, und wer entscheidet darüber? Das fragt sich Siham, als sie „erwischt“ wird. Hausverbot in dem Geschäft, das ist schon mal sicher. Aber der eigentliche Ärger kommt erst noch: Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Richter und Schöffen, auch die Jugendgerichtshilfe, sie alle spielen eine Rolle in der Geschichte, die Siham erlebt. Welche Strafe sie bekommt, hängt davon ab, wie Siham sich verhält – und, ob sie schon mehrfach etwas geklaut hat. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, kann sogar vor ein Jugendgericht kommen. Dort nimmt Siham auf der Anklagebank Platz und sieht mit an, wie über die Folgen „ihrer Straftat“ entschieden wird.
Till Deipenwisch hält die Aufbereitung des Jugendstrafrechts in dieser Form für eine sehr gute Idee. Gerade für Kinder am Ende der Grundschule und in den weiterführenden Schulen sei dies interessant und könnte vielleicht sogar eine abschreckende Wirkung haben.