Herdecke. . Der Waldorfkindergarten kann Am Hessenberg“ nicht bleiben. Nur 300 Meter entfernt soll am Bergweg ein Neubau entstehen. Das Verfahren dafür läuft.

Die Absicht ist schon länger bekannt. Mittlerweile nimmt der Waldorfkindergarten am neuen Standort – zumindest in der Planung – immer genauere Züge an. Und die politischen Gremien haben sich dem vorgelegten Bebauungsplan und der nötigen Änderung des Flächennutzungsplans für das angepeilte Grundstück in Ende nicht in den Weg gestellt.

Bisher hat der „Waldorfkindergarten Herdecke e.V.“ am Hessenberg 32 in Westende sein Domizil. 1969 wurde das Gebäude errichtet. Mittlerweile ist es in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Auffrischung des Gebäudes oder aber ein Abriss mit anschließendem Neubau ist ausgeschlossen, steht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Nummer 80: Der Kindergarten verfügt nicht über das Grundstück. Es gehört zum Gebäudekomplex des Gemeinschaftskrankenhauses, und das sortiert sich gerade neu. Ein erneuerter Kindergarten am jetzigen Platz zählt jedenfalls nicht dazu.

Einbahnstraße als Zufahrt

Der neue Standort für den Walddorfkindergarten liegt nur 300 Meter vom jetzigen entfernt. Das Grundstück am Bergweg 63 ist an mehreren Seiten von Wald umgeben. Auf ihm stehen ein Wohnhaus und eine Garage, wie für Jedermann von der Zufahrt am Bergweg aus zu sehen ist. Der Garten ist dicht mit Bäumen und Gehölzen bewachsen, nach hinten schließt sich Grünland an.

Mehr Platz in fünf Gruppen

Der Waldorfkindergarten am Standort „Am Hessenberg 32“ bietet 79 Kindergartenplätze für Kinder von 1 bis 6 Jahren.

Am neuen Standort Bergweg 63 ist eine Aufstockung auf fünf Gruppen vorgesehen.

Der Stadt Herdecke sind Erhalt und Schaffung von Kindergartenplätzen sehr wichtig.

Unter Einbeziehung des vorhandenen Wohnhauses soll auf dem Gelände eine Kindertagesstätte für fünf Gruppen entstehen. Nach hinten hin soll ein Teil des Hauses abgerissen werden, um dort den Neubau anschließen zu lassen. Auch künftig soll es Garten geben, der Baumbestand soll gelichtet werden. Und die jetzige Auffahrt wird als Einbahnstraße wieder zum Bergweg hinunter verlängert. An der Seite des Weges soll es acht Parkplätze geben.

Baurecht wird geschaffen

Problem: Laut den gültigen Bebauungsplänen ist der Neubau eines Kindergarten an dieser Stelle nicht zulässig. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll nun die rechtlichen Voraussetzungen für einen Umzug des Waldorfkindergartens an den Bergweg 63 schaffen. Die gegenüberliegende Wohnbebauung gerät dabei ebenso in den Blick wie die verkehrstechnische Erschließung und die städtebauliche Einbindung des Neubaus.

Geändert werden muss auch der Flächennutzungsplan. Bislang ist der Hang, an dem das zweistöckige Kindergartengebäude entstehen soll, als Fläche für die Landwirtschaft oder für Wald ausgewiesen. Folglich muss nicht nur ein Bebauungsplan her. Auch eine Änderung des Flächennutzungsplans wird verfolgt. Die entsprechenden Pläne sollen nun offen gelegt werden.