Herdecke. Einer Herdeckerin wird eine Unfallflucht zur Last gelegt, obwohl sie sich der Polizei stellt. Vor Gericht erkennt sie ihren Fehler.
Nach einem Unfall im Parkhaus verließ eine Herdecker Rentnerin den Ort des Geschehens und ahnte nicht, dass sie sich damit einer Unfallflucht schuldig machte. Doch genau die brachte die ältere Dame nun im Amtsgericht Wetter auf die Anklagebank. Für sie eine Premiere unangenehmster Art.
Rund 40 Jahre besaß die Seniorin einen Führerschein und ließ sich nie etwas zu Schulden kommen. Umso härter traf die 80-Jährige das, was sich am Nachmittag des 13. Februar in der Tiefgarage unter dem Herdecker Rathaus ereignete und welche Folgen das Ganze nun für sie hat. Sie stieß mit ihrem Wagen gegen einen anderen Pkw, an dem ein Schaden von etwa 450 Euro entstand,und war nicht mehr vor Ort, als die betroffene Besitzerin des fremden Autos zurückkehrte. Das bescherte ihr kurz darauf einen Strafbefehl: 30 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot. Sie legte Einspruch ein.
Nun wurde der Fall verhandelt, und die Rentnerin schilderte das Geschehen aus ihrer Perspektive. „Es entspricht der Wahrheit, dass ich den Wagen angetitscht habe.“
Niemand auf der Wache
Deshalb sei sie zur Polizeiwache nebenan gegangen. Doch dort sei Niemand gewesen. Also habe sie sich draußen hingesetzt und auf die Beamten gewartet, was sie im Parkhaus mit dem Gestank nach Abgasen und Benzin doch nicht gekonnt habe. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass die Zeugin, mit der sie nach dem Unfall geredet habe, die Polizei verständigt habe. Sie habe bis 18 Uhr gewartet, sei dann zurück in das Parkhaus gegangen und habe dort feststellen müssen, dass der andere Wagen weg gewesen sei.
Am nächsten Tag sei sie dann gleich zwei Mal auf der Wache in Wetter vorstellig geworden. Dort sei ihr gesagt worden, dass sie es abwarten solle. Irgendwann sei der Strafbefehl im Briefkasten gewesen. „Da habe ich gedacht: Du bist doch gar nicht weggelaufen.“ Mittlerweile, so erklärte ihre Verteidigerin, wisse die Herdeckerin, dass sie sich damit der Unfallflucht schuldig gemacht habe. „Sie weiß auch, dass das nicht richtig war.“ Die ältere Dame fügte hinzu: „Im Nachhinein ist man wirklich schlauer.“
Um die Frage der Schuld ging es demnach gar nicht, vielmehr um die Konsequenzen. Aus dem Grund beschränkte die Seniorin ihren Einspruch auf den Straffolgenausspruch, also auf die Höhe der Geldstrafe und die Länge des Fahrverbots. Dieses wurde auf einen Monat reduziert und die Geldstrafe auf 30 Tagessätze à 25 Euro festgelegt.