Wetter/Hagen. . Nach dem Seefest im vergangenen Jahr sprühte er einem Kontrahenten Pfefferspray ins Gesicht und war der Polizei schon vorher kein Unbekannter.
Er hatte gerade erst knapp anderthalb Jahre im Gefängnis verbracht, da geriet ein damals 18-Jährige erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Gefährliche Körperverletzung lautete der Vorwurf im Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Hagen. Nach dem Seefest am 8. Juli vergangenen Jahres begab sich der Wetteraner mit einer Freundin auf den Heimweg. In Höhe des Amtsgerichts Wetter trafen sie auf eine etwa zehn Mann starke Gruppe.
Aus dieser flog plötzlich ein Böller durch die Luft. Ob gezielt auf den Angeklagten, war nicht sicher. Es folgte eine verbale Auseinandersetzung. Der 18-Jährige fühlte sich von der ihm überlegenen Gruppe bedroht und zog ein Messer sowie ein Pfefferspray aus der Tasche. Während das Messer nicht zum Einsatz kam, löste der Angeklagte das Spray aus. Eine Ladung traf einen der Männer direkt ins Gesicht. Sofort brannten die Augen des Geschädigten, er konnte kaum noch etwas sehen. Und so bewegte er sich tastend bis zur nahegelegenen Shisha-Bar, wo er sich die Augen mit Wasser ausspülte. „Ich bin auf dem Weg dahin zweimal gegen ein Schild gelaufen“, gab der Geschädigte im Gericht an.
Fünf Vorstrafen
Seine Zeugenvernehmung gestaltete sich sehr zäh. Auf die meisten Fragen von Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger antwortete er nur spärlich oder damit, dass er sich nicht erinnern könnte. „Wir drehen uns hier im Kreis“, brachte es der Verteidiger schließlich auf den Punkt. Sein Mandant hatte zuvor den Einsatz des Pfeffersprays zugegeben. Mit seinen inzwischen 19 Jahren hat der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung, Raubes, Sachbeschädigung, Diebstahls und Bedrohung angesammelt. Der kriminelle Weg ist wohl einem schwierigen familiären Umfeld ohne festen Halt sowie einer Drogensucht zuzuschreiben.
Eine allerletzte Chance
Derzeit hat der Angeklagte noch nicht einmal eine Wohnung. Um den jungen Mann, der bald Vater wird, auf den richtigen Weg zu bringen, verhängte das Gericht eine sechsmonatige Bewährungsstrafe unter Vorbehalt. Schafft es der Wetteraner, einen festen Wohnsitz zu finden, einen Schulabschluss anzustreben oder eine Anstellung vorzuweisen sowie innerhalb der nächsten zwei Jahre keine weiteren Straftaten zu begehen und mit einem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, hat er keine Strafe zu befürchten. Verstößt er gegen die Auflagen, wird über eine Strafe entschieden.