Herdecke. . Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte mit dem Ziel der Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselautos verhängen können. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack betont, dass die SPD an der Seite der Verbraucher stehe: „Unser Ziel ist weiterhin, Fahrverbote mit allen Mitteln zu verhindern. Wer ein Dieselfahrzeug gekauft hat, der hat das in dem berechtigten Glauben getan, dieses Fahrzeug auch über Jahre oder Jahrzehnte fahren zu dürfen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte mit dem Ziel der Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselautos verhängen können. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack betont, dass die SPD an der Seite der Verbraucher stehe: „Unser Ziel ist weiterhin, Fahrverbote mit allen Mitteln zu verhindern. Wer ein Dieselfahrzeug gekauft hat, der hat das in dem berechtigten Glauben getan, dieses Fahrzeug auch über Jahre oder Jahrzehnte fahren zu dürfen.“

Die massive Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in vielen Städten müsse aber schnell abgestellt werden. Das mit jährlich einer Milliarde Euro ausgestattete Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ sei eine wichtige Unterstützung der Kommunen. Der Abgeordnete erwartet von den Herstellern, dass sie Diesel-Pkw nachrüsten, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sei. Hier gelte das Verursacherprinzip.

Eine Hardware-Nachrüstung führe nachweislich zu einer wesentlich höheren Reduzierung von Stickoxidemissionen im Vergleich zu einer reinen Software-Lösung. Außerdem müssten Kaufprämien für Neufahrzeuge von den Unternehmen erhöht werden, da sich Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können. Die Automobilindustrie stehe mehr denn je in der Pflicht, ihrer Verantwortung für die Verbraucher gerecht zu werden.