Wetter. . Haus & Grund mahnt, die Erhöhung der Grundsteuer B treffe Grundstückseigentümer und Mieter gleichermaßen. Kämmerer: Jährlicher Anstieg bekannt.

Grundstückseigentümern ist der Bescheid über die Erhöhung der Grundsteuer B längst ins Haus geflattert. Jetzt meldet sich der Verein Haus & Grund Wetter zu Wort und übt harsche Kritik an der Steuererhöhung. „Innerhalb von drei Jahren käme nun „eine mehr als satte Erhöhung der Grundsteuer um 20 Prozent“ auf die Grundstückseigentümer zu. „Auch wenn alles teurer wird, ist eine Erhöhungsrate von durchschnittlich knapp sieben Prozent pro Jahr innerhalb von drei Jahren mehr als ungewöhnlich und nur durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung der Stadt Wetter zu erklären“, heißt es in der Erklärung des Vereins.

Und der hat damit durchaus Recht: Damit der Haushalt im Jahr 2022 wieder ausgeglichen ist, sieht das Haushaltssicherungskonzept (Hasiko) schon seit 2015 eine gestaffelte jährliche Erhöhung der Grundsteuer B vor. „Nur im letzten Jahr wurde die Erhöhung einmalig ausgesetzt“, so Wetters Kämmerer Andreas Wagener.

Steuer auf Grundstücke und Gebäude

Nach Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteilen ist die Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, insbesondere die Grundsteuer B. Sie wird auf bebaute oder bebaubare

Grundstücke und Gebäude erhoben.

Bezahlt werden muss sie vom

jeweiligen Eigentümer. Vermieter

können die Grundsteuer in der Regel aber vollständig an ihre Mieter weitergeben.

Das Bundesverfassungsgericht

in Karlsruhe prüft derzeit, ob die seit Jahrzehnten unveränderte Basis zur Erhebung der Grundsteuer verfassungskonform ist. Mit einer Entscheidung wird nicht vor dem Sommer gerechnet. Dann aber drohen drastische Veränderungen.

Das Verfassungsgericht könnte der Steuer komplett die Grundlage entziehen. Dann könnte sie nicht weiter erhoben werden.

Die Harkortstadt hat im vergangenen Jahr knapp 4,9 Millionen durch die Euro Grundsteuer B eingenommen. Durch die nun aber wieder fortschreitende jährliche Erhöhung soll die Grundsteuer B in diesem Jahr rund 5,5 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. „Das Thema ist ein altes, kein neues. Und die jetzige Erhöhung ist auch keine Überraschung“, meint Andreas Wagener dazu. Im Verhältnis zum gesamten Steuervolumen in 2018 von 41 Millionen Euro macht die Grundsteuer B in Wetter einen Anteil von etwa zwölf Prozent aus.

Anstieg der „2. Miete“

Das Drehen an der Gebührenschraube treffe Grundstückseigentümer und Mieter gleichermaßen, so der Verein Haus & Grund. Regelmäßig würden die Kosten für Grundsteuer als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt, da auch die Ausgaben für Energieverbrauch, Müllabfuhr, Wasser, Entwässerung, Niederschlagswasser usw. erheblich seien „und fast regelmäßig steigen“. Also müssten auch Mieter einen entsprechenden Anstieg der sogenannten „2. Miete“ einkalkulieren. Vor diesem Hintergrund sei die Erhöhung der Grundsteuer für den Wohnungsmarkt in Wetter „eher kontraproduktiv“.

„Schließlich verhandelt zurzeit das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der bisherigen Ermittlung der als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer dienenden Einheitswerte, auch vor diesem Hintergrund hätte ein Zuwarten mit Erhöhungen Augenmaß bewiesen“, heißt es in der Stellungnahme des Vereins weiter. Und: „Es bleibt zu hoffen, dass die Politik in Wetter nicht den ,Wittener Weg’ beschreiten wird, im Jahr 2017 betrug in Witten der Hebesatz für die Grundsteuer B 910 %.“

Ob das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert als Basis für die Berechnung der Grundsteuer letztlich als verfassungswidrig einstufen wird, dazu wagt Wetters Kämmerer keine Prognose: „Ich sehe aber das Risiko, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form rechtlich angreifbar ist. Ich glaube aber nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, dass diese Steuer ab sofort nicht mehr erhoben werden darf, sondern dass es dem Gesetzgeber Zeit gibt, entsprechende steuerrechtliche Änderungen vorzunehmen.“

Und eines weiß Andreas Wagener schon jetzt: „ Ein sofortiger Stopp wäre für die kommunalen Haushalte eine Katastrophe.“