Wetter. . Das Gericht spricht 36-jährige Wetteranerin frei. Trotz eines neuen Jobs sollte sie weiter Unterstützung bezogen haben, so der Vorwurf.

  • Eine 36-jährige Wetteranerin soll die Arbeitsagentur getäuscht haben
  • Und so Unterstützung erhalten haben, die ihr nicht mehr zustand
  • Vor Gericht klärte sich der vermeintliche Betrug auf

Ihren neuen Job sollte eine 36-jährige Wetteranerin erst für einen späteren Zeitpunkt gemeldet, die Arbeitsagentur damit getäuscht und so Unterstützung erhalten haben, die ihr nicht mehr zustand. In ihrem Betrugsprozess vor dem hiesigen Amtsgericht beteuerte sie allerdings ihre Unschuld und sprach von einem Missverständnis.

Für sechs Tage Anfang Februar bezog die Wetteranerin 233,16 Euro Arbeitslosengeld. Später erhielt das Amt die Information, dass sie bereits ab dem 1. Februar wieder in Lohn und Brot stand. Damit geriet sie in Verdacht, der Arbeitsagentur die Veränderung vorsätzlich vorenthalten zu haben, um sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern.

Ein Vorwurf, den sie jetzt im Amtsgericht so nicht stehen lassen wollte. Tatsächlich sei sie erst ab dem 7. Februar im Geschäft ihrer Schwester angestellt worden und nicht bereits am 1. Februar. Da sei im Steuerbüro, das auch für die Anmeldung neuer Angestellter zuständig sei, offenbar etwas falsch vermerkt worden. „Das war ein Zahlendreher“, vermutete die 36-Jährige. Das Arbeitslosengeld sei ihr bis zum 6. Februar bewilligt worden und sei dann automatisch ausgelaufen. Deshalb habe es für sie auch keinen Handlungsbedarf gegeben. Dennoch habe sie den Betrag, um den es in diesem Verfahren gehe, zurückgezahlt. Eine Angabe, die ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur später im Zeugenstand bestätigte. Und, um ihre Einlassung zu untermauern, legte die Angeklagte dem Gericht die Meldebescheinigung und den Arbeitsvertrag mit entsprechenden Daten vor. Darüber hinaus erklärte auch ihre Schwester und neue Arbeitgeberin: „Das hat wohl ein Missverständnis gegeben.“ Sie habe mit dem Steuerberater, dem sie alles überlasse, telefoniert und der habe wohl ein falsches Datum verstanden.

Unter den Voraussetzungen konnte der angeklagten Wetteranerin ein Betrugsvorsatz nicht nachgewiesen werden. Ihr Verfahren endete mit einem Freispruch.