Wetter. . Ein 27-Jähriger erhält trotz eines neuen Jobs weiter Arbeitslosengeld. Mit diesem Sachverhalt beschäftigte sich nun das Amtsgericht Wetter.

Die Information, dass er wieder in Lohn und Brot stand, ließ ein 27-jähriger Mann aus Wetter der Arbeitsagentur nicht zukommen und erhielt deshalb finanzielle Unterstützung, die ihm nicht mehr zustand. Das strafbare Versäumnis brachte ihn jetzt im örtlichen Amtsgericht auf die Anklagebank.

Rund 600 Euro Arbeitslosengeld für den Monat Januar landeten auf dem Konto des Wetteraners, obgleich er wieder einen Job hatte. Als die Überzahlung ans Licht kam, erhielt der bis dato völlig unbescholtene Mann nicht nur eine Rückforderung des zu Unrecht erhaltenen Betrags, sondern auch eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Jetzt befasste sich das Amtsgericht mit seinem Fall, und der Wetteraner zeigte sich regelrecht verwirrt. Er habe doch seinem Sachbearbeiter bei einem Gespräch mitgeteilt, dass er vermutlich im Januar wieder Arbeit habe. Der habe gesagt, er solle sich melden, wenn sich etwas ändere. Und da sich an seinem Vorhaben nichts geändert habe, habe er sich auch nicht gemeldet. Dies ließ vermuten, dass er den Sachbearbeiter tatsächlich falsch verstanden habe könnte. Denn der Mitarbeiter der Arbeitsagentur vermerkte im Bericht, dass der Angeklagte „lose Aussicht“ auf einen Job habe und über seine Meldepflicht belehrt worden sei.

Richter Dr. Johannes Kuhn brachte es auf den Punkt: „Das ist nicht ganz glücklich gelaufen. Sie hätten sich sofort melden müssen.“ Allerdings sah er ein eher geringes Verschulden. Auch sprachen das leere Strafregister und der Umstand, dass der 27-Jährige bereits den Großteil des Geldes zurückzahlte, für ihn. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.