Die Sommerferien stehen vor der Tür – für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Damit auch arbeitslose Menschen ihren Urlaub genießen können, gilt es, einige Dinge zu beachten. Denn Arbeitslose müssen auch während der Urlaubszeit für Vermittlungen zur Verfügung stehen – es gibt allerdings Ausnahmen.

Die Sommerferien stehen vor der Tür – für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Damit auch arbeitslose Menschen ihren Urlaub genießen können, gilt es, einige Dinge zu beachten. Denn Arbeitslose müssen auch während der Urlaubszeit für Vermittlungen zur Verfügung stehen – es gibt allerdings Ausnahmen.

Jeder Arbeitslose ist grundsätzlich verpflichtet, täglich unter seiner Anschrift erreichbar zu sein. Wer mit der Familie oder Freunden einige Tage ausspannen möchte, muss hierzu rechtzeitig die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Der Urlaubsantrag ist dabei kurz vor Reiseantritt zu stellen. Er kann bewilligt werden, wenn keine Beeinträchtigung der Vermittlungsaussichten zu erwarten ist. Dies ist entweder persönlich in den Agenturen für Arbeit in Hagen und im EN-Kreis oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.

Bei einer Urlaubsdauer bis zu 21 Tagen im Kalenderjahr kann für den gesamten Zeitraum Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Zu beachten bleibt: Bei einem längeren, aber genehmigten Urlaub, gibt es ab dem 22. Kalendertag keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur. Bei einer Ortsabwesenheit von zusammenhängend mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt. Die vorherige Meldung lohnt, denn wer sich ohne Urlaubsgenehmigung auswärts aufhält, muss mit einer Rückforderung des gezahlten Arbeitslosengeldes rechnen.