Herdecke/Wetter. Sie ist im Netz auf Einkaufstour gegangen und hat die Kreditkarte ihres Stiefvaters dafür benutzt. Jetzt gab es für die Herdeckerin die Quittung.
- Schuhe, Kleidung, Schmuck – all das hat eine 23-Jährige auf Kosten ihres Stiefvaters eingekauft
- Die Herdeckerin nutzte die Kreditkarte des Mannes
- Auch eine Schwarzfahrt mit der Bahn wurde jetzt vor Gericht verhandelt
Auf Kosten ihres arglosen Stiefvaters gönnte sich eine junge Herdeckerin ausgiebige Einkaufsbummel via Internet. Auch wurde die 23-Jährige bei einer Schwarzfahrt erwischt und versuchte ihr Glück mit einem falschen Ticket. Die Quittung für die Taten gab es jetzt im Amtsgericht Wetter.
500 Euro ausgegeben
Anfang Juni shoppte die junge Frau nach Herzenslust, klickte in unterschiedlichen Online-Shops quasi auf alles, wonach ihr der Sinn stand – unter anderem Schuhe, Kleidung, Schmuck oder eine Brille. Etwa 500 Euro kosteten die Einkäufe insgesamt. Doch die Herdeckerin dachte gar nicht daran, dafür selbst zu zahlen. Vielmehr nutzte sie die Daten der Kreditkarte ihres Stiefvaters. Darüber hinaus fuhr sie Ende September mit einem Zug von Dortmund nach Herdecke ohne die entsprechende Fahrkarte – und das auch nicht zum ersten Mal. Dem Kontrolleur zeigte sie dann ein Ticket mit der falschen Preisstufe.
Mit dem Stiefvater Vorfall geklärt
Wegen versuchten und vollendeten Betrugs saß die junge Frau jetzt auf der Anklagebank. Während sie versuchte, den Vorfall im Zug als bedauerliches Missgeschick darzustellen, räumte sie die Einkäufe auf Stiefvaters Kosten unumwunden ein. „Ich habe wirklich die Kreditkarte meines Stiefvaters genutzt, und das tut mir unendlich leid. Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, bekannte sie. Mit dem Geschädigten habe sie das Ganze bereits geklärt. „Ich mache so etwas garantiert nicht wieder. Hier zu sitzen, ist nicht so schön“, betonte sie mit Blick auf den Gerichtssaal und die Anklagebank.
Empfindliche Geldstrafe
Ihr Geständnis und das Bedauern im Fall der unerlaubt genutzten Kreditkarte nahm ihr Richter Christian Potthast ab. An ein Versehen hinsichtlich der Zugfahrt mit falschem Ticket wollte er nicht glauben. Dies sei eine Schutzbehauptung: „Da gehe ich davon aus, dass Sie es einfach mal probieren wollten.“ Das Urteil fiel deutlich aus und dürfte die junge Herdeckerin durchaus schmerzen: 90 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe.