Seit 21 Jahren erledigt Rolf-Erich Rehm seine Aufgabe als Kreisbrandmeister ehrenamtlich. Das soll sich ab 1. Juli ändern.

  • Rolf-Erich Rehm soll hauptamtlicher Kreisbrandmeister des Ennepe-Ruhr-Kreises werden
  • Er erledigt diese Aufgabe bereits seit 21 Jahren ehrenamtlich
  • Mit seiner Bestellung zum „Hauptamtlichen“ ist eine eine Aufwertung seiner Arbeit verbunden

Ennepe-Ruhr. Der Kreisbrandmeister im EN-Kreis soll seine Arbeit in Zukunft hauptamtlich erledigen. Bisher tat er das ehrenamtlich.

Die Bestellung eines hauptamtlichen Kreisbrandmeisters, so die formale Bezeichnung für den von der Kreisverwaltung geplanten Schritt, wurde jetzt im Kreisausschuss beraten und von der Politik einhellig befürwortet. Die Zustimmung des Kreistages gilt damit als Formsache. Der EN-Kreis würde dann ab 1. Juli einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bekommen.

Aufwertung der Arbeit

Im Kern geht es um eine Aufwertung und Wertschätzung der Arbeit von Rolf-Erich Rehm, der seit 21 Jahren ehrenamtlicher Kreisbrandmeister ist. Bislang bezieht er für seine Tätigkeit, die oft außerhalb der Arbeitsregelzeit stattfindet, eine Aufwandsentschädigung.

Rolf-Erich Rehm ist beim Kreis auch hauptamtlich tätig, und zwar als Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz. Weil sich beide Bereiche in vielerlei Hinsicht überschneiden, was sinnvoll ist, wovon der Kreis aber auch sehr profitiert, ist jetzt geplant, die Aufgabe des Kreisbrandmeisters in die Stellenbeschreibung des Abteilungsleiters Bevölkerungsschutz mit aufzunehmen. Damit verbunden ist eine bessere Bezahlung (A15 statt bisher A14 nach Landesbesoldungsgesetz) und die Aussicht auf eine höhere Pension. Einsätze außerhalb der Arbeitsregelzeit – erfahrungsgemäß 10 bis 12 Stunden pro Woche – werden pauschal mit 663,15 Euro Aufwandsentschädigung beglichen. Eine Kilometergeld-Erstattung, die er als Ehrenamtlicher bekommt, entfällt.

An Person gebunden

Die neue Regelung ist eng an die Person von Rolf-Erich Rehm gebunden. Bei Ausscheiden des Kreisbrandmeisters soll überprüft werden, die Aufgabe möglicherweise wieder ehrenamtlich zu besetzen.

Nicht betroffen sind die beiden Stellvertreter Rehms. Sie üben ihre Tätigkeit weiter ehrenamtlich aus; ihre Aufwandsentschädigung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 angehoben werden.

Kreis unterstützen

Aufgabe eines Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter ist es, den Kreis bei der Durchführung seiner Aufgaben Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz zu unterstützen. Seit 2015 ermöglicht der Gesetzgeber, Kreisbrandmeister hauptamtlich zu bestellen.

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