Herdecke. . Der bekannte Berliner Anwalt Philipp Heinz berät die Bürgerinitiative Semberg beim Protest gegen die geplante Amprion-Stromtrasse durch Herdecke.

  • Rechtsanwalt verweist auf gravierende Auswirkung für viele Bürger
  • Erfolgreiche Klagen in vergleichbaren Fällen
  • Umweltverträglichkeit bei Plänen genau prüfen

Am 21. März erörtern Bürger mit der Bezirksregierung und dem Netzbetreiber Amprion den geplanten Stromtrassenbau durch Herdecke. Die BI Semberg erhält Unterstützung von Philipp Heinz. Dessen Berliner Kanzlei hat sich auf Umwelt-, Immissions- und Planungsrecht spezialisiert, der Jurist ist auch im Bau-, Kommunal-, Naturschutzrecht und in anderen Verwaltungsfragen tätig.

Deutschlandweit wurde er über Großprojekte wie das Kohlekraftwerk Datteln, den Berliner Flughafen Schönefeld oder seine erfolgreiche Klage gegen den Bau einer 380-kv-Freileitung in Krefeld bekannt. Über Naturschutz-Gründe verhinderte er den Bau einer Höchstspannungs-Trasse durch die Uckermark. Ob das auch in Herdecke der Fall sein kann, verrät er im Interview.

Herr Heinz, was ist aus Ihrer Sicht das Besondere an den Stromleitungs-Plänen der Firma Amprion in Herdecke?

Philipp Heinz: Ganz klar die massive Betroffenheit von Menschen. Ich kenne kein anderes Verfahren, in dem Bürger einer Stadt durch eine Stromtrasse derart beeinträchtigt werden könnten. Auch anderorts gibt es direkte Überspannungen von Stromleitungen, aber in Herdecke könnten die Anwohner starken Belastungen ausgesetzt sein, zumal hier durch den Neubau und die drei bestehenden Leitungen nicht nur Gewerbegebiete betroffen sind.

Dass sich auch Amprion schwer tut bei den Planungen, sieht man an der langen Zeit von fast eineinhalb Jahren, die seit dem Ende der Einwendungsfrist mittlerweile verstrichen ist. Obwohl wir natürlich akzeptieren, dass manch ein Anwohner Amprion seine Zusage gegeben hat, wollen wir kämpfen.

Wagen Sie eine Prognose, ob es eines Tages zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kommen wird?

Heinz: Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es im Falle einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg dazu kommt. Und das wäre auch berechtigt, da hier eine Entscheidung für die nächsten 100 Jahre gefällt wird und Menschen durch die Stromtrasse noch stärker belastet werden, als es ohnehin schon derzeit der Fall ist. Von daher ist es vernünftig, dass sich Bürger in der Prozessgemeinschaft Herdecke unter Strom zusammen finden, um das Kostenrisiko abzufedern. Ich sehe Chancen für den Erfolg einer eventuellen Klage, wobei es nicht einfach wird. Die Beispiele Krefeld und Uckermark zeigen aber, dass es möglich ist. Genaueres lässt sich erst abschätzen, wenn alle Fakten vorliegen.

Zunächst steht der Erörterungstermin an. Auf welche Themenfelder wird es bei dem Argumenten-Austausch ankommen?

Heinz: Ein wichtiges Thema wird neben formalen Verfahrensfehlern die Umweltverträglichkeit sein. Wir schauen genau hin, ob und wie der Naturschutz oder Aspekte wie die Naherholung gefährdet werden. Zudem bin ich gespannt, wie die Prüfergebnisse zur Alternativtrasse an der A1 und A45 ausfallen werden. Dazu gibt es aus meiner Sicht bisher viel zu wenig inhaltliche Argumente, die Eigentumsbetroffenheit in Herdecke wäre zum Beispiel durch einen 87 Meter hohen Masten deutlich höher, das sollte auch die Bezirksregierung berücksichtigen. Auch den Lärmschutz, der hier durch die Vielzahl an Trassen ein komplexes Thema darstellt, sowie generell alle Immissions-Fragen zum Schutz der Menschen haben wir im Blick.

Amprion argumentiert, dass an der Autobahn neue Betroffenheiten geschaffen würden...

Heinz: Aber dort geht es um einen nicht so dicht besiedelten Raum. Und im Gegensatz zur jetzigen Planung müssten keine Wohnhäuser überspannt werden. Einige Wohngebiete sind älter als die ersten Stromleitungen dort. Außerdem gibt es ein gesetzliches Vorsorgegebot: Laut Paragraf 4 in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Wohnhäuser nicht mehr von Stromleitungen überspannt werden. Die Frage ist, ob es sich hier um eine neue oder bestehende Trasse handelt. So oder so gelten für elektromagnetische Felder Grenzwerte. Die Bezirksregierung muss garantieren, dass diese eingehalten werden. Die Klage im Krefelder Fall hatte auch deshalb Erfolg, weil man dort teils in die Nähe der Grenzwerte kam.

Von Seiten Amprions hieß es immer, dass Erdverkabelungen für Herdecke nicht infrage kommen. Sehen Sie das auch so?

Heinz: Nein. Das Herdecker Problem ist zwar, dass es nicht zu den Erdkabel-Pilotprojekten gehört. Mittlerweile liegen Amprion daraus aber Erfahrungen vor. Man muss sich vor Augen führen, dass in Wohngebieten grundsätzlich 400 Meter Abstand zu Hochspannungsleitungen gelten, hier am Schraberg, Semberg oder Schnee sind es teilweise aber unter 100 Meter. Die Umsetzung von Erdkabeln wäre in Herdecke rechtlich schwieriger als bei den gesetzlich geregelten Pilotvorhaben durchzusetzen, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Das Verfahren zieht sich schon lange hin. Wie bewerten Sie das?

Heinz: Grundsätzlich lässt sich im Sinne der Betroffenen festhalten: Je länger das Verfahren zur Genehmigung dauert, desto besser. Meine Kritik zielt in Richtung Verfahrensabwicklung in Nordrhein-Westfalen. Für eine Konfliktlösung ist es im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren eigentlich zu spät, dafür wäre das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren da. In Niedersachsen wird beispielsweise bereits in der Raumordnung meist sehr genau geschaut, mit welcher Alternative die meisten Konflikte vermieden werden können. Die Behörden suchen selbst frühzeitig nach besseren Möglichkeiten und machen aktiv Vorgaben. In NRW wird dagegen bisher im Raumordnungsverfahren meist die Variante des Netzbetreibers einfach durchgewunken, die Chance auf einen konfliktarmen Ausgleich verpufft oft. In einem Verfahren in Schleswig-Holstein ist es uns gelungen, dass eine Trasse über das Grundstück eines Mandanten im Einverständnis aller Beteiligten über eine alternative Lösung umgesetzt werden konnte.