Wetter. . Die Weichen für den Neubau eines Edeka-Marktes in Wengern hat die Politik schon 2016 gestellt. Jetzt geht es endlich weiter.

  • Im April 2016 hat der Rat den Plänen für einen neuen Edeka-Markt in Wengern zugestimmt
  • Jetzt muss der Flächennutzungsplan geändert werden
  • Die SPD fordert gleichzeitig die Einführung von Tempo-30 im Ortskern

„Weiß einer, ob der Edeka-Markt in Wengern noch kommt?“ Eine Facebook-Nutzerin stellte in diesen Tagen eine Frage, die auch in Wengern schon lange die Runde macht. Im April 2016 hatte Edeka angekündigt, nach Wengern zurückzukehren. Auf 1500 Quadratmetern Fläche soll ein so genannter Vollsortimenter entstehen.

Für Neubau müssen Häuser weichen

Im April 2016 stellte Edeka die Pläne im Fachausschuss vor, im Mai stimmte der Rat dafür, den Bebauungsplan Nr. 11 „Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern Osterfeldstraße“ aufzustellen. Seitdem passierte wenig. Gerüchte machten die Runde, dass nicht alle Hausbesitzer an Edeka verkaufen wollten. Denn um die notwendige Laden- und Parkplatzfläche zu schaffen, müssen einige Häuser an der Osterfelder Straße weichen.

Mehrfach stellte auch die Fraktion der Christlich Sozialen Reformer (CSR) in den entsprechenden Ausschüssen die Frage, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei und ob der Markt überhaupt komme. „Es läuft“, war da stets die Antwort der Verwaltung. Dass es läuft, zeigt die Vorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 14. Februar. Unter Top 4 steht die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet rund um die geplante Baufläche auf der Tagesordnung.

Sondergebiet

Die Änderung wird notwendig, weil der derzeit gültige Flächennutzungsplan für den Standort des Marktes eine gemischte bzw. in Teilen auch gewerbliche Baufläche ausweist. Großflächiger Einzelhandel ist aber nach Paragraf 11 der Baunutzungsverordnung nur in Kerngebieten oder Sondergebieten zulässig. Die Verwaltung schlägt darum die Einrichtung eines solchen Sondergebietes „mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ vor. Gleichzeitig müsse die Zustimmung der zuständigen Regionalplanungsbehörde eingeholt werden. Darüber hinaus muss zur letztlichen Genehmigung der Ansiedlung auch noch eine Verträglichkeitsstudie eingeholt werden. Das heißt, umliegende Kommunen werden beteiligt, ob sie negative Auswirkungen auf ihren eigenen Einzelhandel befürchten. Dass der Handel selbst für die Ansiedlung in Wengern Potenzial sieht, zeigt der Investor selbst. Schließlich ist es unter anderem der Edeka-Markt in Witten-Bommern, der die neue Konkurrenz spüren könnte.

Antrag an Verkehrsausschuss

Gleichzeitig mit dem Fortgang der Planungen zum Bau des Marktes bringt die SPD erneut die Frage auf, ob für den Ortskern nicht Tempo-30 gelten solle. Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss (15. Februar) liegt ein entsprechender Antrag vor. „Es kann nicht sein, dass an einer absehbaren Gefahrenstelle erst (tödliche) Unfälle passieren müssen, bevor diese durch ein entsprechendes Tempolimit genehmigungsfähig ist“, heißt es in dem Antrag. Im Zuge der Errichtung des neuen Edeka-Marktes im Gegenteil sei von noch mehr Konflikten zwischen Fußgängern und Autofahrern auszugehen. Darum „kann und muss hier nun endlich gehandelt werden.“