Herdecke. . Der Schutzschirm ist zugeklappt, der Gemeinnützige Verein für Sozialeinrichtungen (GVS) ist nun in einem Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht in Hagen hat entsprechend entschieden. „Das ist grundsätzlich ein gutes und positives Zeichen“, heißt es beim GVS, da das Gericht „das Ziel einer nachhaltigen Sanierung des GVS für erreichbar und realistisch hält.“ So steht es in einer Stellungnahme des Sozialdienstleisters, der in Herdecke alle drei Altenheime und sechs Kindergärten betreibt.

Der Schutzschirm ist zugeklappt, der Gemeinnützige Verein für Sozialeinrichtungen (GVS) ist nun in einem Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht in Hagen hat entsprechend entschieden. „Das ist grundsätzlich ein gutes und positives Zeichen“, heißt es beim GVS, da das Gericht „das Ziel einer nachhaltigen Sanierung des GVS für erreichbar und realistisch hält.“ So steht es in einer Stellungnahme des Sozialdienstleisters, der in Herdecke alle drei Altenheime und sechs Kindergärten betreibt.

Die Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens bedeute, dass die Geschäftsleitung unter dem im Herbst verpflichteten Martin Kelter mit der Unterstützung der bereits zuvor engagierten Berater weiterhin die Geschäfte des GVS bestimmen könne. „Im Gegensatz zu einem Regelinsolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter bestellt wird, der die Geschehnisse weitestgehend selbst bestimmt, bleibt bei der Eigenverwaltung die Verfügungsgewalt beim GVS“, heißt es erklärend.

Im Dienst der Stadt

Beim GVS sollen auch zwei Container für zwei zusätzliche Kindergartengruppen aufgestellt werden. Hier ist die Stadt in der Pflicht. Die Kosten für die Errichtung und Einrichtung der mobilen Anlage würde sie dem GVS komplett erstatten.