Wetter. . 120 Einwendungen erhielt die Stadt Wetter zur Planung des Gewerbegebietes Schwelmer Straße. An anderer Stelle tauchte die Vordere Heide wieder auf.
- Bis Frühjahr 2017 werden Einwendungen ausgewertet
- Zu regionalen Kooperationsstandorten gehört Vordere Heide
- SPD sieht Stadtrat als entscheidendes Gremium
Zur Planung des Gewerbegebietes Schwelmer Straße (ehemals Am Stork) sind bei der Stadtverwaltung rund 120 Einwendungen eingegangen. Diese werden in den kommenden Wochen ausgewertet und voraussichtlich im Frühjahr an die Politik gegeben. Schließlich gibt es zu jedem Argument, das ein Bürger zu dem Bebauungsplan-Entwurf vorgebracht hat, eine Antwort. In bestimmten Fällen kann das dazu führen, dass die Planung nochmals verändert wird.
Nun war im Zuge der Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet in Grundschöttel auch wieder die Frage nach der Vorderen Heide aufgekommen. Die Stork-Gegner sehen in der vorliegenden Planung eine „offene Tür“, im weiteren auch die Vordere Heide als Gewerbegebiet auszuflaggen. Und tatsächlich gehört die Fläche zu den 41 Gebieten, die im Rahmen der anstehenden Regionalplanung als Regionale Kooperationsstandorte vorgestellt wurden. „Gegen den Willen der Stadt“, wie Bürgermeister Frank Hasenberg betont und wie er es auch schriftlich an den Regionalverband Ruhr weitergegeben habe.
Auch im Rahmen eines Kommunalgesprächs sei „klar geäußert worden, dass sich im Rat unserer Stadt eine deutliche Mehrheit gegen die Darstellung einer gewerblichen Entwicklung im Bereich Vordere Heide zeigt und somit eine Ausweisung im Regionalplanentwurf nicht die Zustimmung der Stadt Wetter erhalten wird.“
Kleine und mittlere Firmen im Fokus
Auch die SPD in Wetter hat sich zu Wort gemeldet: „Die Nutzung des Areals der Vorderen Heide als – wie auch immer geartetes – interkommunales Gewerbegebiet ist eine Chimäre“, erklärt Peter Zinn, Sprecher der SPD-Fraktion für Stadtentwicklung und Vorsitzender der SPD Wetter. „Die SPD vertritt diese Position bereits seit dem ersten Aufkommen der Diskussion um die Vordere Heide im Jahr 2013. Gerade die aktuellen Überlegungen des RVR, Gebiete für eine einzige großflächige Ansiedlung auszuweisen, sind der Strategie der SPD für Wetter als Wirtschaftsstandort diametral entgegengesetzt.“ Stattdessen wolle man, wie im Gewerbepark Schwelmer Straße geplant, Ansiedlungsflächen für eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen schaffen, um nicht von einem Großen abhängig zu sein.
Doch wie gewichtig ist ein solches Votum im Rahmen der Regionalplanung überhaupt? Schließlich schreibt der RVR auf seiner Internetseite, dass die Planungen für die Kommunen verbindlich seien. Mehr will der RVR zum Thema Verbindlichkeit nicht sagen. Sprecher Jens Hapke weist lediglich nochmals darauf hin, dass die Planungen zunächst als Gesprächsgrundlage dienen würden: „Der Ansatz der Regionalen Kooperationsstandorte will die interkommunale Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr bei der Entwicklung von Gewerbeflächen stärken. In der entsprechenden Sitzung des Planungsausschusses werden deshalb auch keine Standorte abschließend festgelegt, sondern es wird die notwendige Informationsgrundlage für weiterführende Gespräche zwischen den Kommunen und Verwaltungen geschaffen.“
Zeitraum von 15 bis 20 Jahren
Robin Teller, Sprecher der bei der Landesregierung in Sachen Landesentwicklung und Regionalplanung federführenden Staatskanzlei, kann und will zum laufenden Verfahren nichts sagen, erklärt aber Grundsätzliches: „Gemeinden sind gehalten, ihre Planungen an die Raumordnung anzupassen“, sagt er. Regionalpläne würden für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren aufgestellt. „Wann und wie diese Planungen dann umgesetzt werden, liegt in der kommunalen Planungshoheit.“ Man könne eine Gemeinde nur schwer zwingen, ein Projekt zeitnah durchzuführen. Verbindlich oder nicht? Diese Frage beantwortet also auch Teller nicht eindeutig.
Für die SPD-Fraktion ein Grund, sich auf die eigene Entscheidungsfreiheit zu berufen: „Letztendlich bleibt festzuhalten, dass über derartige Vorhaben auf dem Stadtgebiet nur ein einziges Gremium Entscheidungsbefugnis besitzt, und das ist der Stadtrat. Den Planspielen des RVR können wir somit gelassen begegnen“, sagt Peter Zinn.